Direkt zu:
Zusatzinformationen
04.08.2017

Rücksicht nehmen - Nachbarschaftslärm

Das Ordnungsamt Maxhütte-Haidhof bittet um Rücksichtnahme gegenüber den eigenen Nachbarn. Nachfolgend werden rechtliche Sachverhalte aufgezeigt:

Geräusche, die durch Tätigkeiten und durch das Verhalten von Privatpersonen in der Nachbarschaft hervorgerufen werden und dort störend oder belästigend wirken, werden als Nachbarschaftslärm bezeichnet.

Vor allem in der Nacht führt dieser Lärm, insbesondere während der allgemein gültigen Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr, immer wieder zu Streitigkeiten unter Nachbarn.

Dabei handelt es sich um vielfältige Geräuscheinwirkungen, die beim Zusammenleben von Menschen zu Konflikten führen können. Eine Party im Garten, laute Musik, laute Unterhaltungen, ständiges Hundegebell usw. sind meist die Auslöser.

Diese Probleme sind mit dem Nachbarn nach Möglichkeit einvernehmlich zu lösen, also einmal das Gespräch mit ihm suchen und ihn bitten, doch etwas leiser zu sein und die Ruhezeiten zu beachten.

Bei nächtlichen Ruhestörungen kann im Einzelfall die Polizei zu Hilfe gerufen werden, die dann im eigenen Ermessen die notwendigen Maßnahmen trifft.

Wenn alles nicht hilft, bleibt nur, privatrechtlich über einen Rechtsanwalt auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches die Sache zu klären.

Die zeitlichen Regelungen zur Durchführung von Haus- und Gartenarbeiten richten sich nach den Bestimmungen der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV). Demnach dürfen bestimmte lärmintensive Geräte (z.B. Rasenmäher, Heckenschere, Häcksler oder andere Gartengeräte) bei der Verwendung im Freien in Wohngebieten grundsätzlich nur Werktags in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr eingesetzt werden.

Für besonders laute Geräte und Maschinen gelten weitere zeitliche Einschränkungen unter Wahrung der Mittagsruhe.
So dürfen Laubbläser, Freischneider, Rasentrimmer und Graskantenschneider mit Verbrennungsmotor an den Werktagen nur in der Zeit von 09:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 17:00 Uhr verwendet werden.

Geräusche durch spielende Kinder sind nicht Gegenstand öffentlich-rechtlicher Reglementierungen und als sozialadäquater Lärm in der Regel hinzunehmen.

Nützliche Informationen zum Nachbarschaftsrecht enthalten auch die Broschüren „Rund um die Gartengrenze“ und „Schlichten ist besser als Prozessieren“ des Bayerischen Staatsministeriums für Justiz. Diese können sie unter www.justiz.bayern.de downloaden.


Quelle: Ordnugsamt Maxhütte-Haidhof