23.03.2017
Geflügelpest: Beobachtungs- und Sperrbezirk aufgehoben!
Nach Mitteilung des Landratsamtes Schwandorf, Veterinäramt vom 15.3.2017 ist die Geflügelpest in den Ausbruchsbetrieben gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 Geflügelpest-Verordnung erschloschen. Die Allgemeinverfügung vom 2.2.2017 und 14.2.2017 (Festlegung von Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet) werden daher aufgehoben.
Quelle: Landratsamt Schwandorf