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Kindergärten

Das Bild zeigt die Kinder mit 1. Bürgermeisterin Dr. Susanne Plank.
Ein Kindergarten zu Gast in der Stadtbücherei.
Das Bild zeigt die Kinder mit 1. Bürgermeisterin Dr. Susanne Plank.

In der Stadt Maxhütte-Haidhof gibt es 5 Kindergärten, sowie das Montessori-Kinderhaus, in denen Kinder von Krabbelalter bis zur Einschulung betreut werden können. Außerdem befindet sich die schulvorbereitende Einrichtung (SvE) der Lebenshilfe Schwandorf in Maxhütte-Haidhof. Dort werden Kinder im Kindergartenalter, welche Schwächen in der Motorik und im Wahrnehmungs- und Handlungsbereich aufweisen, ausreichend betreut.


Anspruch auf einen Kindergartenplatz

„Seit 1996 gilt in Deutschland der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz (BVerfG im Urteil zum § 218 StGB). Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes war, dass der Rechtsanspruch den Entschluss begünstigen sollte ungeborenes Leben auszutragen. Gesetzlich verankert wurde der Anspruch im Achten Sozialgesetzbuch - SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), §24.
Er gilt für jedes Kind im Alter vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt und bezieht sich, in der Regel, auf einen Halbtagsplatz. Die einzelnen Länder haben eigene - zum Teil unterschiedliche - Ausführungsbestimmungen dazu in ihren Ausführungsgesetzen zum Kinder- und Jugendhilfegesetz erlassen.“

Alle unsere Kindergärten bieten ein breites Betreuungsangebot mit speziellen Angeboten, wie z.B. integrierte Kinderkrippe oder Integrativer Kindergarten.
Nähere Informationen zu den einzelnen Kindergärten finden Sie auf der jeweiligen Homepage.