Passamt
Neuerung!
Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Hintergrundinformationen:
Die Änderung ergibt sich unmittelbar aus der Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (EU-Passverordnung). Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip "eine Person - ein Pass", das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen ist und von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen wird. Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit (ab dem 26. Juni 2012 ungültigem) Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden.
Der Personalausweis
Das Personalausweisgesetz verpflichtet die deutschen Bürger, sich ab dem 16. Lebensjahr mittels eines gültigen Personalausweises auszuweisen.
Natürlich ist die Ausstellung eines Personalausweises auch schon vor Vollendung des 16. Lebensjahres möglich.
Zur Beantragung eines Personalausweises ist eine persönliche Antragstellung zwingend erforderlich.
Bei Jugendlichen vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Bei Antragstellung ist ein Passbild neueren Datums (nicht älter als 3 Monate) vorzulegen.
Die Bearbeitungsdauer des Personalausweises beträgt ca. 3 Wochen.
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Hinweis zum neuen Personalausweis: Weitere Informationen: www.personalausweisportal.de |
Reisepass
Die Antragstellung zur Ausstellung eines Reisepasses ist ebenfalls durch persönliche Vorsprache beim Passamt vorzunehmen.
Im Reisepass wird ein Chip angebracht, dieser beinhaltet die persönlichen Daten des Antragstellers, eine Kopie des Passbilds und die Fingerabdrücke.
Zur Antragstellung des Reisepasses ist ein biometrisches Passbild vorzulegen.
Bitte beachten Sie dies!
Außerdem ist der Fingerabdruck bei Antragstellung zwingend abzugeben.
Dieser wird nach Aushändigung des Reisepases aus dem Passregister gelöscht und ist nur auf dem Chip im Reisepass gespeichert!
Die Bearbeitungsdauer des Reisepasses beträgt ca. 4 Wochen.
Die Verwaltungsgebühr beträgt für Antragsteller bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 €, nach Vollendung des 24. Lebensjahres 59,00 €.
Die Ausstellung von vorläufigen Dokumenten und Expressreisepässen im Eilfalle ist möglich – kontaktieren Sie uns!
Der Kinderausweis wurde durch den Kinderreisepass abgelöst. Auch hierbei sind die aktuellen Passbildvorschriften zu beachten. Nach Vollendung des 10. Lebensjahres ist die Unterschrift des Kindes im Kinderreisepass Pflicht. Bei Fragen hierzu kontaktieren Sie uns!
Ansprechpartner:
Als Service für die Bürger befindet sich im Rathaus ein Passbildautomat des Fotostudios Schwarz – dieser Passbildautomat erstellt ausschließlich biometrische Passbilder. Sie erhalten 4 Bilder zum Preis von 10,00 €. Die Bedienung ist äußerst einfach – bei Problemen helfen wir Ihnen auch gerne weiter!
Die Änderung ergibt sich unmittelbar aus der Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (EU-Passverordnung). Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip "eine Person - ein Pass", das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen ist und von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen wird. Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit (ab dem 26. Juni 2012 ungültigem) Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden.
