Standesamt
Mit dem Gang zum Standesamt verbinden die meisten Menschen die standesamtliche Eheschließung.
Der Bereich Standesamt/Personenstandswesen beinhaltet neben der Beurkundung der Eheschließung auch die Beurkundung von Geburten und Sterbefällen im Bereich Maxhütte-Haidhof.
Die standesamtliche Trauung
Wie bei der Anmeldung der Eheschließung mit dem/der Standesbeamten/Standesbeamtin besprochen, wird die Ehe am Tag der Hochzeit auf dem Standesamt geschlossen.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) heißt es: „Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet, sie tragen füreinander Verantwortung.“
Die Eheschließung ist, streng genommen, ein Verwaltungsakt, der innerhalb weniger Minuten abgeschlossen ist.
Wir gestalten dies gern etwas romantischer, ansprechender und wenn gewünscht auch persönlicher.
Eine kleine Rede, auf das Brautpaar abgestimmt, macht aus einer trockenen Formsache eine feierliche, unvergessliche Zeremonie.
Um „den schönsten Tag im Leben“ reibungslos und ohne unnötige Stresssituationen zu feiern, möchten wir Sie über die wichtigsten Dinge informieren.
Anmeldung der Eheschließung
Vor der Trauung müssen Sie die Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt anmelden. Diese Anmeldung der Eheschließung ist frühestens sechs Monate vor dem Eheschließungstermin möglich.
Ort der Eheschließung:
Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.
Verlobte, die nicht im Standesamtsbezirk Maxhütte-Haidhof wohnen, aber hier heiraten möchten, wenden sich bitte zuerst an ihr Wohnsitzstandesamt. Das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt nimmt die Daten auf und sendet diese samt der notwendigen Unterlagen an uns.
Benötigte Unterlagen
Ledige, volljährige Verlobte benötigen:
• Auszug aus dem Geburtsregister
(dieser ist beim Geburtsstandesamt erhältlich)
• Aufenthaltsbescheinigung zur Verlage beim Standesamt
(erhältlich beim Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde)
• gültigen Personalausweis/Reisepass
Wenn Sie bereits verheiratet waren, benötigen Sie zusätzlich eine beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch der Vorehe (diese Abschrift erhalten Sie beim Standesamt der vorangegangenen Eheschließung).
Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen (Anzahl) und die Art der Auflösung (Scheidung, Sterbefall) angeben.
Bitte beachten Sie bei der Beibringung sämtlicher Unterlagen, dass diese nicht älter als 6 Monate sein dürfen.
In allen anderen Fällen, z. B.
• wenn Sie ein gemeinsames Kind haben;
• wenn Ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen wurde;
• wenn Sie im Ausland geschieden worden sind;
• wenn Sie nicht im Bundesgebiet geboren sind;
• wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
In diesen Fällen wenden Sie sich bezüglich der vorzulegenden Nachweise direkt an das Standesamt – dort berät man Sie gerne.
Die Anmeldung der Eheschließung sollte spätestens zwei Wochen vor der Eheschließung beim Standesamt Maxhütte-Haidhof eingegangen sein.
Trauzeugen
Die Eheschließung kann vor einem oder zwei volljährigen Trauzeugen erfolgen.
Von den Trauzeugen werden die Personalien benötigt – bei Anmeldung der Eheschließung erhalten Sie ein entsprechendes Formblatt -.
Außerdem ist bei der Eheschließung die Vorlage des Personalausweises/Reisepasses erforderlich.
Dolmetscher
Sollte ein Verlobter oder ein Trauzeuge der deutschen Sprache nicht mächtig sein, ist zur Eheschließung ein vereidigter Dolmetscher erforderlich.
Die organisatorischen Fragen im Vorfeld
• Wollen Sie in Ihrem zuständigen Standesamt heiraten oder sich in einem anderen Standesamt in Deutschland das Ja-Wort geben?
• Wieviele Gäste werden bei der standesamtlichen Trauung anwesend sein?
• Möchten Sie Trauzeugen (max. 2)?
• Möchten Sie einen Ehenamen bestimmen?
• Sollen Ringe getauscht werden?
• Wünschen Sie einen Sektempfang im Anschluss an die Trauung?
Wie läuft die standesamtliche Trauung ab?
1. Die Verlobten werden nacheinander vom Standesbeamten/von der Standesbeamtin befragt, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen.
2. Die Ehe ist rechtskräftig, wenn beide mit „JA“ antworten.
3. Die Niederschrift über die Eheschließung wird vom Standesbeamten/von der Standesbeamtin verlesen. Die Eheleute unterschrieben diese.
4. Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.
Gebühren
Auskunft über die anfallenden Gebühren erhalten Sie in Ihrem Standesamt.
Wir gestalten gerne mit Ihnen und für Sie Ihren „schönsten Tag im Leben“
Genaue Auskünfte zu allen Fragen rund um die Eheschließung bzw. sonstige Angelegenheiten des Personenstandswesens erhalten Sie im Standesamt Maxhütte-Haidhof.
Kirchenaustritte gehören ebenfalls zum Bereich des Standesamts.
Bei einem Kirchenaustritt ist ein persönliches Erscheinen und die Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses erforderlich. Die Verwaltungsgebühr in Höhe von 31,00€ ist zu entrichten.
Beachten Sie, dass dies auch auf Ihrer Lohnsteuerkarte geändert werden muss!
09471/3022-30
09471/3022-630
E-Mail oder
Kontaktformular
http://www.maxhuette-haidhof.de
Raum
8
Ins Adressbuch exportieren
09471/3022-31
09471/3022-631
E-Mail oder
Kontaktformular
http://www.maxhuette-haidhof.de
Raum
8
Ins Adressbuch exportieren
09471/3022-33
09471/3022-633
E-Mail oder
Kontaktformular
http://www.maxhuette-haidhof.de
Raum
3
Ins Adressbuch exportieren
Der Bereich Standesamt/Personenstandswesen beinhaltet neben der Beurkundung der Eheschließung auch die Beurkundung von Geburten und Sterbefällen im Bereich Maxhütte-Haidhof.
Die standesamtliche Trauung
Wie bei der Anmeldung der Eheschließung mit dem/der Standesbeamten/Standesbeamtin besprochen, wird die Ehe am Tag der Hochzeit auf dem Standesamt geschlossen.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) heißt es: „Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet, sie tragen füreinander Verantwortung.“
Die Eheschließung ist, streng genommen, ein Verwaltungsakt, der innerhalb weniger Minuten abgeschlossen ist.
Wir gestalten dies gern etwas romantischer, ansprechender und wenn gewünscht auch persönlicher.
Eine kleine Rede, auf das Brautpaar abgestimmt, macht aus einer trockenen Formsache eine feierliche, unvergessliche Zeremonie.
Um „den schönsten Tag im Leben“ reibungslos und ohne unnötige Stresssituationen zu feiern, möchten wir Sie über die wichtigsten Dinge informieren.
Anmeldung der Eheschließung
Vor der Trauung müssen Sie die Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt anmelden. Diese Anmeldung der Eheschließung ist frühestens sechs Monate vor dem Eheschließungstermin möglich.
Ort der Eheschließung:
Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.
Verlobte, die nicht im Standesamtsbezirk Maxhütte-Haidhof wohnen, aber hier heiraten möchten, wenden sich bitte zuerst an ihr Wohnsitzstandesamt. Das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt nimmt die Daten auf und sendet diese samt der notwendigen Unterlagen an uns.
Benötigte Unterlagen
Ledige, volljährige Verlobte benötigen:
• Auszug aus dem Geburtsregister
(dieser ist beim Geburtsstandesamt erhältlich)
• Aufenthaltsbescheinigung zur Verlage beim Standesamt
(erhältlich beim Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde)
• gültigen Personalausweis/Reisepass
Wenn Sie bereits verheiratet waren, benötigen Sie zusätzlich eine beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch der Vorehe (diese Abschrift erhalten Sie beim Standesamt der vorangegangenen Eheschließung).
Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen (Anzahl) und die Art der Auflösung (Scheidung, Sterbefall) angeben.
Bitte beachten Sie bei der Beibringung sämtlicher Unterlagen, dass diese nicht älter als 6 Monate sein dürfen.
In allen anderen Fällen, z. B.
• wenn Sie ein gemeinsames Kind haben;
• wenn Ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen wurde;
• wenn Sie im Ausland geschieden worden sind;
• wenn Sie nicht im Bundesgebiet geboren sind;
• wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
In diesen Fällen wenden Sie sich bezüglich der vorzulegenden Nachweise direkt an das Standesamt – dort berät man Sie gerne.
Die Anmeldung der Eheschließung sollte spätestens zwei Wochen vor der Eheschließung beim Standesamt Maxhütte-Haidhof eingegangen sein.
Trauzeugen
Die Eheschließung kann vor einem oder zwei volljährigen Trauzeugen erfolgen.
Von den Trauzeugen werden die Personalien benötigt – bei Anmeldung der Eheschließung erhalten Sie ein entsprechendes Formblatt -.
Außerdem ist bei der Eheschließung die Vorlage des Personalausweises/Reisepasses erforderlich.
Dolmetscher
Sollte ein Verlobter oder ein Trauzeuge der deutschen Sprache nicht mächtig sein, ist zur Eheschließung ein vereidigter Dolmetscher erforderlich.
Die organisatorischen Fragen im Vorfeld
• Wollen Sie in Ihrem zuständigen Standesamt heiraten oder sich in einem anderen Standesamt in Deutschland das Ja-Wort geben?
• Wieviele Gäste werden bei der standesamtlichen Trauung anwesend sein?
• Möchten Sie Trauzeugen (max. 2)?
• Möchten Sie einen Ehenamen bestimmen?
• Sollen Ringe getauscht werden?
• Wünschen Sie einen Sektempfang im Anschluss an die Trauung?
Wie läuft die standesamtliche Trauung ab?
1. Die Verlobten werden nacheinander vom Standesbeamten/von der Standesbeamtin befragt, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen.
2. Die Ehe ist rechtskräftig, wenn beide mit „JA“ antworten.
3. Die Niederschrift über die Eheschließung wird vom Standesbeamten/von der Standesbeamtin verlesen. Die Eheleute unterschrieben diese.
4. Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.
Gebühren
Auskunft über die anfallenden Gebühren erhalten Sie in Ihrem Standesamt.
Wir gestalten gerne mit Ihnen und für Sie Ihren „schönsten Tag im Leben“
Genaue Auskünfte zu allen Fragen rund um die Eheschließung bzw. sonstige Angelegenheiten des Personenstandswesens erhalten Sie im Standesamt Maxhütte-Haidhof.
Kirchenaustritte gehören ebenfalls zum Bereich des Standesamts.
Bei einem Kirchenaustritt ist ein persönliches Erscheinen und die Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses erforderlich. Die Verwaltungsgebühr in Höhe von 31,00€ ist zu entrichten.
Beachten Sie, dass dies auch auf Ihrer Lohnsteuerkarte geändert werden muss!
Herr Peter Henn
Standesamt, Ordnungsamt
Gewerbe-, Versicherungsamt
Regensburger Str. 18
93142 Maxhütte-Haidhof
Standesamt, Ordnungsamt
Gewerbe-, Versicherungsamt
Regensburger Str. 18
93142 Maxhütte-Haidhof
Frau Michaela Geigenfeind
Standesamt, Friedhofswesen
Gewerbe-, Versicherungsamt
Regensburger Str. 18
93142 Maxhütte-Haidhof
Standesamt, Friedhofswesen
Gewerbe-, Versicherungsamt
Regensburger Str. 18
93142 Maxhütte-Haidhof
Frau Simone Berger
Ordnungsamt, Standesamt, Einwohnermeldeamt
Einwohnermeldeamt
Regensburger Straße 18
93142 Maxhütte-Haidhof
Ordnungsamt, Standesamt, Einwohnermeldeamt
Einwohnermeldeamt
Regensburger Straße 18
93142 Maxhütte-Haidhof
