Stadtrat
Der Stadtrat ist die politische Vertretung, die Repräsentation der Bürgerschaft (Art. 30 Abs. 1 GO). Es gilt also auf dieser Ebene das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Der Stadtrat hat die demokratische Legitimation dazu, diese Stadt zu verwalten. Sie wurde ihm über Wahlen gegeben.
Die Entscheidungskompetenzen in der Stadt sind auf die beiden Hauptorgane „Stadtrat“ und „Bürgermeisterin“ verteilt. Stadtrat und Bürgermeisterin sind gleichberechtigte Organe, sie verwalten die Stadt gleichberechtigt nebeneinander, sie sind aber mit unterschiedlichen Zuständigkeiten ausgestattet.
So ist der Stadtrat „Willensbildungsorgan“ und „Kontrollorgan“. Die Bürgermeisterin ist in den alltäglichen Angelegenheiten ebenfalls als „Willensbildungsorgan“ entscheidungsbefugt, daneben obliegt ihr aber vor allem die Aufgabe, die Beschlüsse des Stadtrates und seiner Ausschüsse vorzubereiten und zu vollziehen.
Die Stärke der Stadtverwaltung zeigt sich in einem reibungslosen Zusammenwirken zwischen Stadtrat und der Bürgermeisterin. Im Interesse einer effektiven Verwaltung der Stadt ist ein Zusammenwirken zwischen dem Stadtrat und der Bürgermeisterin unerlässlich, sind doch die Aufgabenbereiche beider in unterschiedlichen Weisen miteinander verzahnt.
Dieses Ineinandergreifen beider Hauptorgane wird schon dadurch deutlich, dass die Bürgermeisterin auch dem Stadtrat angehört, ihr auch die Rechte und Pflichten eines Stadtratsmitgliedes zustehen und dass nur sie Sitzungen einberufen darf. Der Stadtrat ist für alle grundlegenden Entscheidungen zuständig. Die Einzelheiten werden auf der Grundlage des Art. 29 ff. GO in der jeweiligen Geschäftsordnung des Stadtrates geregelt.
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2. Bürgermeister und Fraktionsvorsitzender SPD
St. Barbara-Str. 9
93142 Maxhütte-Haidhof
