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Kommunale Verkehrsüberwachung startet 06.10.2011 


Autofahrer sollten in Maxhütte-Haidhof ihren Fuß vom Gas nehmen – das gilt freilich generell. In Zukunft können Geschwindigkeitsverstöße nun teuer werden: Die Mehrheit im Stadtrat (14:10) entschied sich im Juni 2011 grundsätzlich für eine kommunale Verkehrsüberwachung. Wer den Dienst übernimmt, steht nun auch fest.
„Um Temposünder vor allem auf Nebenstraßen und in Wohngebieten zu disziplinieren, führt die Stadt Maxhütte-Haidhof ab dem zweiten Oktoberwoche die kommunale Verkehrsüberwachung ein“, dies argumentierte 1. Bürgermeisterin Dr. Susanne Plank im Gespräch.

Hier gilt Tempo 30« - wer zu schnell dran ist, muss zukünftig zahlen!
© Anita Alt 

Maxhütte-Haidhof hat sich dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern mit Sitz in Töging am Inn angeschlossen.
Vor dem Beschluss des Stadtrates hatte Thomas Schiochet, der Geschäftsleiter des Zweckverbands, dem Gremium Aufgaben und Abrechnungsverfahren vorgestellt und zahlreiche Fragen beantwortet. Letztlich ist der Verbandsbeitritt eine Folge zahlloser Beschwerden und Anträge besorgter Bürger, denen andere Verkehrsteilnehmer zu forsch durch Tempo-30-Zonen und Anliegersträßchen brettern.

„Wir hoffen, dass sich die Überwachung für unsere schwächsten Verkehrsteilnehmer, die Fußgänger positiv auswirken wird. Es wird nicht mehr schnell gefahren, Gefahren werden gemindert“, so die Bürgermeisterin.
Der Verband wickelt auch den Gebühren- und Bußgeldeinzug einschließlich der erforderlichen Straf- und Vollstreckungsverfahren für mehr als 79 Kommunen zwischen Allershausen und Ruhstorf an der Rott ab.

Zum Service gehören zudem Statistiken und Auswertungen. Die Fachleute geben auch Empfehlungen ab, für welche Maßnahmen zur Verkehrssicherheit sich das eingenommene Geld verwenden ließe.

Mittlerweile hat man auch in enger Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Burglengenfeld die Messpunkte bestimmt. Diese werden sowohl in den Baugebieten als auch im Kernstadtbereich und den Ortschaften sein. Bei der Überwachung handelt es sich um die „Überwachung des sogenannten fließenden Verkehrs“. Die Polizei wird weiterhin die Überwachung des fließenden Verkehrs ausserorts überwachen.

Was dürfen alle bayerischen Gemeinden überwachen?
In Bayern haben neben der Landespolizei die Gemeinden die Möglichkeit, Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden (beispielsweise die sog. Parkverstöße) oder die Bestimmungen über die zulässige Höchstgeschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen, zu verfolgen und zu ahnden (§ 2 Abs. 3 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ordnungswidrigkeitenrecht - ZuVOWiG - ).

Mehr Informationen zur Kommunalen Verkehrsüberwachung finden Sie hier:
http://www.stmi.bayern.de/sicherheit/verkehrsicherheit