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Trinkwassergrenzwerte

Neues Wasserwerk Rappenbügl - Probeentnahme 17. Oktober 2012

Kenngrößen und Grenzwerte zur Beurteilung der Beschaffenheit des Trinkwassers in Anlehnung
an §14 Abs.1 bzw. Anlage 3 (Indikatorparameter) der Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001.

Bei sämtlichen Parametern sind die Grenzwerte nach der Trinkwasserverordnung nicht nur eingehalten, sondern weit unterschritten.

 

Parameter   Messwert Dimension Grenzwert
Physikalisch-chemische Kenngröße      
Gesamthärte 18,97 °dH  
  Härtebereich: hart    
Herbizide:      
Atrazin 0,00 µ / l 0,1
Desethylatrazin 0,00 µ / l 0,1
Kationen:      
Natrium 9,2 mg / l 200
Kalium 2,9 mg / l  
Anionen:      
Nitrit < 0,005 mg / l 0,5
Nitrat 29,2 mg / l 50
Chlorid 26,1 mg / l 250
Sulfat 83,7 mg / l 250

Unser Trinkwasser wurde laut Trinkwasserverordnung erstmals 2011 auf den Parameter Uran untersucht.
Der Grenzwert beträgt laut Trinkwasserverordnung < 0,01 mg/ Liter. Die letzte Untersuchung vom 17. Oktober 2012 ergab im Reinmischwasser = Abgabewasser einen Wert von < 0,0005 mg/ Liter (Grenzwert: 0,01 mg/ Liter). Uran ist im Rohwasser nicht nachweisbar.

Für Rückfragen steht Ihnen gerne unser Stadtbaumeister Gerhard Schmid zur Verfügung.

Schmid
Schmid Gerhard
Herr Gerhard Schmid
Bauamt
Stadtbaumeister
Regensburger Str. 18
93142 Maxhütte-Haidhof Adresse über Google Maps anzeigen