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Zusatzinformationen

Bundestagswahl 2021: Stimmzettelschablonen für die Bundestagswahl 2021

Nach den Bestimmungen der Bundeswahlordnung dürfen Wahlberechtigte, die aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu werfen, eine Person bestimmen, die ihnen entsprechend Hilfestellung leistet.

Darüber hinaus dürfen sich sehbehinderte oder blinde Wahlberechtigte zur Kennzeichnung des Stimmzettels auch einer Stimmzettelschablone bedienen. Diese Schablone ermöglicht es den Wahlberechtigten, völlig selbständig und anonym zu wählen. Mitglieder des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes e.V. (BBSB) erhalten eine solche Wahlschablone ca. zwei Wochen vor der Wahl automatisch per Post. Nichtmitglieder können die Stimmzettelschablone und eine Informations-CD mit Erläuterungen zur richtigen Anwendung kostenfrei beim BBSB bestellen.

Die Stimmzettelschablone kann sowohl für die Briefwahl als auch für die Stimmabgabe im Wahllokal eingesetzt werden. Für weitere Fragen steht die Landesgeschäftsstelle des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes e.V. telefonisch unter der 089/55 988-0 oder per E-Mail an wahlschablone@bbsb.org zur Verfügung.