Direkt zu:
Zusatzinformationen
15.11.2021

Maske tragen am Recyclinghof

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis!
FFP2-Maskenpflicht an den Recyclinghöfen
Nach dem erneuten Ausrufen des Katastrophenfalls für Bayern und angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen besteht bis auf weiteres wieder die Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken oder gleichwertig anerkannten Masken (Kennzeichnungen mit KN95 und N95) an den Recyclinghöfen im Landkreis Schwandorf. Vielen Dank!

Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Schwandorf, 12. November 2021