Aktuelle Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz
Das Wichtigste für die Verbraucher*innen
Um zukünftig mehr umweltfreundlichen Strom zu erzeugen und damit das Klima zu schützen, wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nachgebessert. Seit 1. Januar 2021 sind Änderungen in Kraft getreten, die sich auf die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen beziehen. An mehreren Stellen sind VerbraucherInnen betroffen, die selbst Strom aus Photovoltaik erzeugen. Die Energieberatung des VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) hat die vier wichtigsten Gesetzesänderungen im Überblick zusammengestellt.
- Stromnetzbetreiber sind zum Anschluss von Photovoltaikanlagen verpflichtet. Reagiert ein Netzbetreiber nicht unverzüglich mit einem Zeitplan auf das Anschlussbegehren eines Verbrauchers, darf dieser spätestens nach einem Monat seine Anlage bis 10,8 KW anschließen.
- Haushalte, die ihren Solarstrom selbst verbrauchen, können jetzt statt vormals 10.000 Kilowattstunden bis zu 30.000 Kilowattstunden im Jahr umlagefrei nutzen. Zum Vergleich: Für jede aus dem Stromnetz gelieferte Kilowattstunde bezahlen VerbraucherInnen aktuell 6,5 Cent EEG-Umlage (ab 2022 6,0 Cent).
- Damit auch Mieter und Wohnungseigentümer Solarstrom stärker nutzen, erhöht sich der so genannte Mieterstromzuschlag. Außerdem wird die Mieterstromförderung auch für Strom gewährt, der außerhalb des Gebäudes der Photovoltaikanlage an Bewohner innerhalb desselben Quartiers geliefert wird. Der Mieterstrom darf sowohl vom Anlagebetreiber selbst als auch von Dritten an die VerbraucherInnen geliefert werden.
- Für Solar-Anlagen, die im Jahr 2000 oder früher in Betrieb genommen wurden, ist der Anspruch auf Förderung ausgelaufen. Die neuen Regelungen ermöglichen es den Betroffenen, weiterhin Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen. Sie erhalten zwar keine Förderung mehr, aber einen üblichen Marktpreis. Diese Übergangsregelung gilt bis 2027.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern hilft bei allen Fragen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz, zu Ihrer Photovoltaikanlage oder Mieterstrom. Sie ist je nach Beratungsangebot kostenfrei oder kostenpflichtig (30 Euro). Terminvereinbarung unter Tel. 0800-809 802 400. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Mehr Infos unter https://www.verbraucherservice-bayern.de/themen/energie/das-aendert-sich-beim-erneuerbare-energien-gesetz.
Quelle: VerbraucherService Bayern im KDFB e. V.