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Zusatzinformationen
05.03.2021

Aktuelle Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das Wichtigste für die Verbraucher*innen

Um zukünftig mehr umweltfreundlichen Strom zu erzeugen und damit das Klima zu schützen, wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nachgebessert. Seit 1. Januar 2021 sind Ände­rungen in Kraft getreten, die sich auf die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quel­len beziehen. An mehreren Stellen sind VerbraucherInnen betroffen, die selbst Strom aus Pho­tovoltaik erzeugen. Die Energieberatung des VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) hat die vier wichtigsten Gesetzesänderungen im Überblick zusammengestellt.

  1. Stromnetzbetreiber sind zum Anschluss von Photovoltaikanlagen verpflichtet. Reagiert ein Netzbetreiber nicht unverzüglich mit einem Zeitplan auf das Anschlussbegehren eines Ver­brauchers, darf dieser spätestens nach einem Monat seine Anlage bis 10,8 KW anschließen.
  2. Haushalte, die ihren Solarstrom selbst verbrauchen, können jetzt statt vormals 10.000 Ki­lowattstunden bis zu 30.000 Kilowattstunden im Jahr umlagefrei nutzen. Zum Vergleich: Für jede aus dem Stromnetz gelieferte Kilowattstunde bezahlen VerbraucherInnen aktuell 6,5 Cent EEG-Umlage (ab 2022 6,0 Cent).
  3. Damit auch Mieter und Wohnungseigentümer Solarstrom stärker nutzen, erhöht sich der so genannte Mieterstromzuschlag. Außerdem wird die Mieterstromförderung auch für Strom gewährt, der außerhalb des Gebäudes der Photovoltaikanlage an Bewohner innerhalb des­selben Quartiers geliefert wird. Der Mieterstrom darf sowohl vom Anlagebetreiber selbst als auch von Dritten an die VerbraucherInnen geliefert werden.
  4. Für Solar-Anlagen, die im Jahr 2000 oder früher in Betrieb genommen wurden, ist der An­spruch auf Förderung ausgelaufen. Die neuen Regelungen ermöglichen es den Betroffenen, weiterhin Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen. Sie erhalten zwar keine Förderung mehr, aber einen üblichen Marktpreis. Diese Übergangsregelung gilt bis 2027.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern hilft bei allen Fragen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz, zu Ihrer Photovoltaikanlage oder Mieterstrom. Sie ist je nach Bera­tungsangebot kostenfrei oder kostenpflichtig (30 Euro). Termin­vereinbarung unter Tel. 0800-809 802 400. Die Bundesförderung für Energiebera­tung der Ver­braucherzentrale er­folgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Ener­gie. Mehr Infos un­ter https://www.verbraucherservice-bayern.de/themen/energie/das-aendert-sich-beim-erneuerbare-energien-gesetz.


Quelle: VerbraucherService Bayern im KDFB e. V.