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Zusatzinformationen
04.04.2022

Hinweis zum Recyclinghof: keine verbindliche Maskenpflicht mehr

Für den Recyclinghof an der Carl-Zeiss-Straße 2 in Maxhütte-Haidhof gilt ab dem 3. April 2022 keine verbindliche Maskenpflicht mehr.

Aufgrund der aktuellen Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, mit Wirkung zum 3. April 2022, besteht ab sofort keine verbindliche Maskenpflicht mehr auf dem Recyclinghof. Selbstverständlich bleibt es aber sowohl dem Aufsichtspersonal als auch den anliefernden Bürgern unbenommen, auf freiwilliger Basis eine Maske zu tragen.

Angesichts der nach wie vor sehr hohen Infektionszahlen soll aber weiter auf einen Mindestabstand von 1,5 m geachtet werden, weshalb nach wie vor auch keine Hilfestellung durch das Personal beim Entladen der Fahrzeuge bzw. Einbringen der Abfälle in die Container erfolgen kann.