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Zusatzinformationen

An den Recyclinghöfen im Landkreis Schwandorf besteht eine dauerhafte Alttextiliensammlung startet die dauerhafte Alttextiliensammlung.

In diesem Zusammenhang will das Landratsamt Schwandorf noch einmal festhalten, dass es keinesfalls in Konkurrenz zu den bekannten gemeinnützigen Sammlungen treten will, die in der Regel v. a. an gut erhaltener, noch tragbarer Kleidung interessiert sind. Auch künftig bleibt es den Bürgern unbenommen, deren soziales Engagement mit ihren Kleiderspenden zu unterstützen.

Vielmehr versteht sich der Landkreis als seriöse Alternative gegenüber den gewerblichen Sammlern, deren Verwertungswege oftmals nicht transparent sind.

Mit der Sammlung sichert der Landkreis eine ordnungsgemäße und hochwertige Verwertung, steigert die Recyclingquote, bietet ein zuverlässiges und von Marktpreisschwankungen unabhängiges Entsorgungsangebot und stabilisiert durch die Verwertungserlöse die Müllgebühren.

Zu den gemeinnützigen Sammlern sieht der Landkreis auch aufgrund des umfangreichen Annahmekataloges keine direkte Konkurrenz.

WAS IST ZU BEACHTEN?

Alle Alttextilien sollten in Plastiksäcken verpackt sein, um Verschmutzung der noch wiederverwendbaren Ware zu vermeiden. Die Säcke sollten möglichst gut verschlossen sein. Generell müssen die Artikel trocken und sauber sein.

 

Verwendbare Alttextilien:

Bekleidung wie z. B. Kleider, Hosen, Blusen, Hemden, Röcke, Jacken, Mäntel, Sportbekleidung (auch Fußballtrikots), Hüte (auch Baskenmützen, amerikanische Schirmmützen und Filzhüte), Socken, Unterwäsche, T-Shirts, Sweatshirts, Leggings, Bodies, Bade- u. Morgenmäntel, Faschingskostüme Leder- u. Pelzbekleidung, saubere Arbeitsbekleidung, Handschuhe, Fleece-Bekleidung, Schwimmtextilien, Krawatten, Halstücher, Schals, Gürtel, BH’s und Korsagen, Skikleidung, Kittel- u. Schürzen, Regenbekleidung, Militärbekleidung (keine Helme), Schuhe aller Art (aber immer paarig).

Haushaltstextilien wie z. B. Handtücher, Saunatücher, Waschlappen, Vorhänge und Stores, Tischdecken, Zierdecken, Tagesdecken, Wolldecken, Strickwolle, Stoffe, Stoffreste, Bettzeug, Bettlaken, Spielzeug, Teppiche (aber nur eingekettelte Ware Perser Art, keine Flickenteppiche), WC-Sets und Badvorleger, sofern sauber und intakt.

Die angenommene Ware muss aus möglichst tragbaren Alttextilien und Schuhen sowie textilen Haushaltsartikeln bestehen.

 

Quelle: Landratsamt Schwandorf