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Zusatzinformationen
21.03.2018

Trinkwasserschutz Oberpfälzer Jura: Ackerboden aus zweiter Hand

Gold und Erdöl sind nicht die wichtigsten Rohstoffe, mit denen uns der Planet Erde versorgt, sondern Wasser und Boden. Jeder Gärtner und jeder Landwirt weiß um den Wert seines Mutterbodens, seine Qualität bestimmt den Ertrag und Pflegeaufwand einer Fläche. Was liegt da näher, als diese Nutzschicht zu verbessern? Solche Gelegenheiten ergeben sich schnell, denn der Flächenverbrauch unserer Gesellschaft ist weiterhin hoch.
Bei der Erschließung von Siedlungs- oder Verkehrsflächen wird als erstes der Oberboden abgeschoben und sucht dann ein neues Zuhause. Fruchtbarer Mutterboden genießt durch die Bodenschutzgesetze einen besonderen Stellenwert, denn hier fordert das Gesetz „die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen“. Was liegt also näher, als erschließungsbedingt nicht mehr benötigten Böden in der Landwirtschaft wieder zu verwenden und die Oberbodendecke zu verstärken?

Doch hier kommt der zweite „Welt-Rohstoff“ ins Spiel: Das Wasser. Vernünftiger Trinkwasserschutz beginnt dort, wo das genutzte Grundwasser entsteht. Wasserschutzgebiete sollen sicherstellen, dass Regenwasser auf dem Weg von der Erdoberfläche hinunter ins Grundwasser nicht durch menschliche Schadstofffreisetzungen verschmutzt wird. Leider ist auch unser in bester Absicht umgelagerter und recycelter Oberboden hier nicht ohne Gefahrenpotenzial. Böden aus Industrie- oder Gewerbeflächen wurden in früheren Jahrzehnten oft durch Schadstofffreisetzungen aus den Betrieben verschmutzt.

Solche „Böden“ enthalten oft Schwermetalle, Teerbestandteile und andere Chemikalien, die auf dem Ackerboden nichts verloren haben. Sie gefährden das Grundwasser, bestimmte Schadstoffe beeinträchtigen das Pflanzenwachstum und mindern so den Ertrag. Besonders in Wasserschutzgebieten dürfen unter keinen Umständen belastete Böden ausgebracht werden, da hier unbemerkt starke Schadstofffreisetzungen möglich sind. Wenn die Schadstoffe im Grundwasser gemessen werden, ist der Grundwasserkörper bereits erheblich verschmutzt. In Wasserschutzgebieten kann eine solche Bodenverbesserungsmaßnahme je nach Gebiet, Schutzzone und Verordnung verboten oder nur mit Auflagen erlaubt sein. Daher bitte in jedem Fall bei der Kooperation TWS Oberpfälzer Jura (Tel.: 09493 9414-27) nachfragen!

Auch außerhalb von Wasserschutzgebieten gilt:

• Keine Annahme von verdächtigen Böden aus Altlastensanierungen oder Industriebrachen. Auch Böden aus innerstädtischen Bereichen sind vor der Übernahme gründlich zu prüfen.
• Alle Böden sollten vor der Annahme grundsätzlich untersucht werden. Eine Untersuchung von Bodenaushub nach „LAGA Boden“ ist heutzutage in der Bauwirtschaft Standard. Das Untersuchungsprogramm eignet sich auch für eine orientierende Untersuchung von Oberboden. Nach der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung gelten bei landwirtschaftlicher Folgenutzung sogar noch strengere Vorgaben als bei anderen Wiederverwertungsmöglichkeiten.

Wer blind belastete Böden annimmt, auf dem Acker ausbreitet und so zu seinem Eigentum macht, der handelt sich im schlimmsten Falle eine Altlast im Eigenbau ein, für deren Kosten und Auswirkungen er dann selber haftbar wird!
Der TWS Oberpfälzer Jura appelliert für einen verantwortungsvollen Umgang mit Bodenauftrag! Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter: www.trinkwasserschutz-oberpfaelzer-jura.de.


Quelle: www.trinkwasserschutz-oberpfaelzer-jura.de