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Zusatzinformationen
18.05.2016

Asylsozialberatung in kommunaler Verantwortung

Die ZIELE:
Eine qualifizierte Asylsozialberatung wirkt darauf hin, dass Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unabhängig davon wo sie wohnen, sowie national und international Schutzberechtigte, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, ein menschenwürdiges und selbstverantwortliches Leben in Deutschland führen können.

Zielgruppe der Asylsozialberatung

Beraten werden Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die sich in einem Asylverfahren befinden (einschließlich derer, die noch keine Aufenthaltsgestattung besitzen), sowie Ausländerinnen und Ausländer mit einer Duldung gemäß § 60a des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG), mit einer Aufenthaltserlaubnis wegen Krieges in ihrem Heimatland gem. §§ 23 Abs. 1 oder § 24, einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 4 Satz 1 oder Abs. 5 bzw. einer Aufenthaltserlaubnis nach 104 a AufenthG.

Sofern die übrigen Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sich an die Asylsozialberatung wenden, können diese Personen beraten werden.

Ausländerinnen und Ausländern, die (noch) in staatlichen Unterkünften wohnen, aber nicht (mehr) leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind, sollen bzw. können auf die vor Ort tätigen Migrationsberatungsstellen verwiesen werden.

Ebenfalls nicht beraten werden vollziehbar ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer. Sofern diese sich an die Asylsozialberatung werden, erfolgt lediglich ein Verweis auf die Angebote der Zentralen Rückkehrberatungsstelle sowie auf die Bund/Länderprogramme REAG (Reisebeihilfen) und GARP (Startbeihilfen).

 

Aufgaben: Sozialpädagogische Hilfestellungen, Beratung und Unterstützung in der Alltagsbewältigung

Vermittlung von Grundinformationen zum Leben in der Aufnahmegesellschaft sowie von Orientierungshilfen und Empfehlungen von Schwierigkeiten bei der Alltagsbewältigung in der neuen Gesellschaft und in der neuen Umgebung. Die Beratung dient auch dem Zweck, über die Grundzüge des deutschen Gemeinwesens, insbesondere über die Subsidiarität staatlicher Transferleistungen aufzuklären.

Vermittlung von Informationen und Beratung über die Rechte und Pflichten in allen behördlichen Verfahren insb. Im Asylverfahren, im Ausländer- und Sozialrecht, sowie eine entsprechende Verfahrensberatung nach den Vorgaben des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Vermittlung von Grundinformationen über die Verwaltungsverfahren, sowie Rechte und Pflichten in diesen Verfahren, Erläuterung von Bescheiden, Unterstützung bei Anträgen und bei der Beibringung notwendiger Unterlagen. Bei Bedarf erfolgt eine Vermittlung an Rechtsanwälte und Rechtsantragsstellen. Rechtsdienstleistungen erfolgen nach Maßgabe des Rechtsdienstleistungsgesetzes und beschränken sich auf Auskünfte und Empfehlungen in behördlichen Verfahren.

Besondere Angebote für schutzbedürftige Personen und Personengruppen, Krisenintervention

Betreuung von alleinerziehenden Müttern, hochschwangeren Frauen, älteren hilfebedürftigen Personen sowie von alleinstehenden, jungen Heranwachsenden. Betreuung von Personen in schweren Krisensituationen, wie z. B. bei Suizidalität, psychischen Erkrankungen oder bei schweren psychischen Belastungen.

Unterstützung von chronisch erkrankten, traumatisierten und behinderten Personen

Vermittlung zur medizinischen Behandlung, Unterstützung von chronisch Erkrankten und Behinderten im Alltag, ggf. Organisation von externen Hilfen für diesen Personenkreis.

Konfliktbewältigung in Unterkünften und im sozialen Umfeld

Vermittlung bei Streitigkeiten in der Unterkunft und mit der Nachbarschaft sowie bei Konflikten zwischen BewohnerInnen und Verwaltung bzw. Besitzern der Unterkunft

Unterstützung bei der Entwicklung neuer Lebensperspektiven für die Zeit des Aufenthaltes in Deutschland oder für die Rückkehr in die Heimat

Unterstützung der sozialen, schulischen und beruflichen Neuorientierung durch Informationen und Empfehlungen, ggf. auch im Hinblick auf die Rückkehr und Reintegration im Heimatland. Schwerpunkt dabei ist es, die Betroffenen objektiv und realistisch über ihre Situation in Deutschland, d. h. insbesondere über eine bereits bestehende oder in absehbarer Zeit möglicherweise eintretende Ausreispflicht bzw. über die Anerkennungsquoten im Asylverfahren aufzuklären. Die Fähigkeit zur Reintegration in die Herkunftsländer soll erhalten bleiben. Die Asylsozialberatung weist Personen, die Zugang zum Arbeitsmarkt haben, auf Beratungsangebote der Agentur für Arbeit hin und vermittelt entsprechend.

Rückkehrberatung und Information über Rückkehrhilfen

Vermittlung von Informationen über Rückkehrprogramme und Rückkehrhilfen, Vermittlung an die Zentralen Rückkehrberatungsstellen, Unterstützung bei der Vorbereitung der Rückkehr.

Förderung des gegenseitigen Verständnisses und der wechselseitigen Akzeptanz zwischen Flüchtlingen und Nachbarschaft sowie Förderung des sozialen Friedens

Vermittlung bei Konflikten zwischen den BewohnerInnen der Asylunterkünfte und den Nachbarn, Maßnahmen zur Förderung der Akzeptanz von Flüchtlingen durch Öffentlichkeitsarbeit.

Begegnungsveranstaltungen und gemeinsame Aktivitäten mit der Bevölkerung erleichtern die Kontakte zwischen den BewohnerInnen der Asylunterkünfte und der einheimischen Bevölkerung. Die Fachkräfte der Asylsozialberatung fördern diese Aktivitäten.

Vernetzung und Kooperation mit zuständigen Behörden, sozialen Einrichtungen, Bildungsinstitutionen und gesellschaftlichen Akteuren in der Region

Zusammenarbeit mit den Behörden in Einzelfällen sowie Mitwirkung bei Arbeitsgruppen, Foren und Runden Tischen zum Informations- und Erfahrungsaustausch in der Region, Zusammenarbeit mit Schulen und anderen Bildungsträgern im Rahmen der Einzelfallhilfe.

Frau Nadine Hunzinger ist immer am Montag von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr im Maxhütter Rathaus erreichbar.

 

Gewinnung, Begleitung und Schulung von ehrenamtlichen MitarbeiterInnen. Initiierung und Begleitung von ehrenamtlichen Projekten, wie z. B. Deutschkursen

Im Landkreis Schwandorf wurde eine Vollzeitstelle im Rahmen der Förderung von hauptamtlichen Koordinatorenstellen im Bereich Asyl geschaffen. Diese ist bei der „Lernenden Region“ Schwandorf angesiedelt.


Quelle: Geschäftsstelle im Städtedreieck