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Zusatzinformationen
04.05.2018

Grundwasserschonender Pflanzenschutz im Maisanbau

Unkrautbekämpfung im Mais im gesamten Jura-Gebiet ohne die problematischen Wirkstoffe Terbuthylazin und S-Metolachlor

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln gefährden gerade auf den sehr durchlässigen Böden im Jura-Karst das Trinkwasser. Dies zeigt sich bis heute an Rückständen von Atrazin im Grundwasser, das lange Zeit zur Unkrautbekämpfung im Mais eingesetzt wurde und bereits seit dem Jahr 1991 gänzlich verboten ist.

Um derartige Probleme zukünftig möglichst zu vermeiden, soll die Unkrautbekämpfung beim Mais im Jura-Gebiet unbedingt mit Pflanzenschutzmitteln ohne die Wirkstoffe Terbuthylazin und S-Metolachlor (z.B. in Dual Gold) durchgeführt werden, da diese auf Böden mit geringer Oberbodenauflage als sehr kritisch anzusehen sind. Aus diesem Grund enthalten Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Terbuthylazin in der Gebrauchsanleitung den Hinweis zum Wasserschutz: „von einer Behandlung auf extrem durchlässigen Böden (sehr leichte Sandböden, Karstböden mit nur geringer Oberbodenauflage) ist abzusehen“. Zu bedenken ist im Jura-Gebiet auch der mögliche
Oberflächenabfluss mit schneller Versickerung ins Grundwasser!

Auch die amtlichen Fachstellen (Landesanstalt für Landwirtschaft und die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) fordern zum Verzicht auf die Wirkstoffe Terbuthylazin und S-Metolachlor auf!

Alternativen der Unkrautbekämpfung

Zur Unkrautbekämpfung ohne die Wirkstoffe Terbuthylazin und S-Metolachlor stehen geeignete Ersatzmittel zur Verfügung. Auf der Basis von mehrjährigen Versuchen in der Region erstellt das Amt für Landwirtschaft Regensburg jährlich aktuelle Empfehlungen für Pflanzenschutzmittel und deren Wirkungsspektrum zur Unkrautbekämpfung im Mais. Sie finden diese auch auf der Internetseite der Kooperation Trinkwasserschutz Oberpfälzer Jura. Entsprechende Informationen liegen auch beim Landhandel vor. Dieser wurde außerdem gebeten, hier auf den Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln mit diesen Wirkstoffen zu verzichten und auf alternative Mittel hinzuweisen.

Ausgleich von Mehrkosten in den Wasserschutz- und -einzugsgebieten

Soweit durch den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Terbuthylazin und S-Metolachlor in den Wasserschutz- und -einzugsgebieten höhere Kosten entstehen, werden diese durch die Wasserversorger auf Antrag ausgeglichen. Dies ist vor allem bei speziellen Unkräutern (z.B. Storchschnabel) und der Unkrautbekämpfung in einer Spritzfolge mit früher Vorlage eines bodenwirksamen Mittels durch eine zusätzlich erforderliche Überfahrt der Fall.
Wenn dies der Fall ist, melden Sie dies bitte bis Ende Mai beim Wasserversorger an. Die meisten Landwirte verzichten bereits seit Jahren auf Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Terbuthylazin.
Beteiligen Sie sich am vorsorgenden Grundwasserschutz und verzichten Sie auf die Wirkstoffe Terbuthylazin und S-Metolachlor - in den Wasserschutzgebieten und im gesamten Jura-Gebiet!

Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter: www.trinkwasserschutz-oberpfaelzer-jura.de


Quelle: Trinkwasserschutz Oberpfälzer Jura