Direkt zu:
Zusatzinformationen
07.11.2017

Zwischenfruchtanbau zum Erosions- und Gewässerschutz

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) in Schwandorf stellte kürzlich den Anbau von Zwischenfrüchen auf dem Versuchsfeld in Roding, Stadt Maxhütte-Haidhof, vor.

„Der Boden ist ein wichtiges Produktionsmittel im Pflanzenbau. Daher gilt es, den Boden nachhaltig zu bewirtschaften, um so die Bodenfruchtbarkeit langfristig zu erhalten und zu verbessern. Mit dem Anbau von Zwischenfrüchten kann der Landwirt einen wertvollen Beitrag dazu leisten“, erläuterte anfangs Reinhold Witt, Amtschef des AELF Schwandorf. Zwischenfrüchte zählen zu den wichtigsten Grundwasserschutzmaßnahmen. In Zusammenarbeit mit den Landwirten in den Wasserschutzgebieten Burglengenfeld und Maxhütte-Haidhof stellte das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schwandorf die Ergebnisse vor.

„Zwischenfrüchte werden nach der Ernte der Hauptfrucht (i. d. Regel Getreide) im Juli bzw. August ausgesät“, erklärte Josef Weiß, Wasserberater am Fachzentrum Agrarökologie AELF Amberg. „Diese können entweder als Futter für die Rinderhaltung verwendet, oder über Winter stehen bleiben und dienen dann als Grundlage für eine Mulchsaat. Hierbei werden in der Regel abfrierende Zwischenfrüchte verwendet. Meist wird dann Mais im sog. Mulchsaatverfahren nachgebaut. Die abgefrorene Zwischenfrucht bleibt als Mulchmaterial auf der Bodenoberfläche und schützt vor Bodenerosion“, so Weiß. 

Gerade in Trinkwasserschutzgebieten, aber auch außerhalb solcher Gebiete kann mit dem Anbau von Zwischenfrüchten der Reststickstoff der Vorkultur im Boden gebunden werden. So wird eine Stickstoffauswaschung in das Grundwasser verhindert. Die von der Zwischenfrucht aufgenommenen Nährstoffe werden über Winter gespeichert und stehen im Folgejahr der angebauten Kultur wieder zur Verfügung.

„Weitere Vorteile des Zwischenfruchtanbaus der Erosionsschutz, die Humusbildung, eine verbesserte Wasseraufnahme der Böden, die Bodenlockerung und eine Verschönerung des Landschaftsbildes durch blühende Flächen im Spätsommer. Auch dient er als Bienenfutter, unterdrückt die Verunkrautung und fördert das Bodenleben.“, erläuterte Axel Lämmermann von der Erzeugerberatung Oberpfalz.

 

GUT zu WISSEN: 

Bisher werden im Landkreis Schwandorf auf ca. 5.500 ha Zwischenfrüchte angebaut. Die Bedeutung des Zwischenfruchtanbaus steigt aufgrund der häufiger auftretenden Starkregenereignisse und der Anforderungen an die Verbesserung der Gewässerqualität (EU-Wasserrahmen-Richtlinie).

Um den Zwischenfruchtanbau im Landkreis Schwandorf weiter voranzubringen, hat das AELF Schwandorf zusammen mit dem Fachzentrum Agrarökologie am AELF Amberg Demoparzellen mit verschiedenen Zwischenfruchtmischungen angelegt. Darin befinden sich beispielsweise Phacelia, Alexandrinerklee, Sommerwicken, Sonnenblumen, Ölrettich, Ramtilkraut, Bitterlupinen oder Senf. Je nach Saatzeit, Fruchtfolge und persönlichen Vorlieben kann der Landwirt die Mischungen auswählen. Die Demoparzellen befinden sich in Roding, Stadt Maxhütte-Haidhof (Betrieb Lichtenegger) und in Oberviechtach, Betrieb Hösl in Hof. Amtschef des AELF Schwandorf bedankte sich bei den beiden Betriebsleitern „Ich möchte mich ausdrücklich bei den Familien Lichtenegger und Hösl bedanken. Sie stellen die Versuchsflächen und auch ihre Arbeitskräfte samt Arbeitsgeräten zur Verfügung“, so Witt.

Die Beschilderung der Parzellen bleibt über Winter bis ins Frühjahr hinein stehen, so dass die Entwicklung der einzelnen Zwischenfruchtmischungen über Winter beobachtet werden kann.

Eine Anrechnung der Zwischenfruchtflächen als EU-rechtlich vorgeschriebene Ökologische Vorrangfläche (= Greening) ist möglich.

„Das AELF Schwandorf berät die Landwirte bezüglich der Auswahl der geeigneten Saatgutmischung und des Greening“, fügte Josef Weiß abschließend hinzu.


Quelle: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Schwandorf