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Zusatzinformationen

Isolierte Befreiung

Im nachfolgenden Link werden Sie zur Homepage des Landkreises Schwandorf weitergeleitet. 

Hier finden Sie das Formular für die isolierte Befreiung: Antrag auf isolierte Befreiung

Mit einem Antrag auf eine „isolierte Befreiung“ kann von den Festsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplanes für genehmigungsfreie / verfahrensfreie Anlagen gemäß Art. 57 BayBO befreit werden.

Mit einem Antrag auf eine „isolierte Abweichung“ kann von einer örtlichen Bauvorschrift befreit werden.

Folgende Unterlagen sind in 3-facher Ausfertigung bei uns einzureichen:

  • Antrag mit Beschreibung der erforderlichen Befreiung / Abweichung und Begründung
  • Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:1000, maximal 6 Monate alt
  • Bauzeichnung / Skizze Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Nachbarbeteiligung (siehe Antragsformular, Punkt 6)

Zusätzliche Informationen beim Landratsamt Schwandorf