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Zusatzinformationen

Förderprogramm zum Ausbau der erneuerbaren Energien, Förderung von Stecker-Solaranlagen bis 600 Wp

Im Zuge der Energiewende spielt die dezentrale Stromerzeugung eine immer wichtigere Rolle. Die Stadt Maxhütte-Haidhof möchte das persönliche Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger unterstützen und gewährt Zuschüsse für Maßnahmen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien. Eine Förderung kann unter den nachfolgenden Voraussetzungen gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht ausdrücklich nicht!

ABLAUF der Förderung:

  • Einreichen Förderantrag und Original-Anschaffungsrechnung bei Stadt Maxhütte-Haidhof ab 01.04.2023, für die Jahre 2024 – 2027 ab 01.01. des jeweiligen Jahres
  • Einreichung bis spätestens 31.12. des jeweiligen Jahres, in welchem die Anschaffung stattfand
  • Prüfung, ob noch Mittel zur Verfügung stehen (pro Haushaltsjahr 10.000 €); Windhundprinzip
  • Sollten mehrere Anträge gleichzeitig eingehen und ist eine Feststellung der Reihenfolge erforderlich, so entscheidet das Losverfahren
  • Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Förderung, sofern die für das Förderprogramm vorgesehenen Haushaltsmittel erschöpft sind, wird das Förderprogramm bis zum jeweiligen Jahresende ausgesetzt
  • Anträge werden nicht auf das nächste Haushaltsjahr übertragen
  • Auszahlung durch Überweisung von 10% des Rechnungsbetrags, jedoch max. 100 € pro Antrag


Eine Förderung kann unter den nachfolgenden Voraussetzungen gewährt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht ausdrücklich nicht!

⮕⮕⮕Hier geht es zum Förderantrag: Förderantrag für Förderung von Stecker-Solaranlagen bis 600 Wp


Richtlininien und Voraussetzungen:

§ 1 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden sogenannte Stecker-Solaranlagen mit einer Nennleistung bis 600 Wp. Die Stecker-Solaranlagen bestehen aus einem oder mehreren Solarpaneelen und einem geeigneten Wechselrichter. Der Wechselrichter wird (via Schuko- oder Wielandstecker) an den Stromkreislauf der jeweiligen Einheit angeschlossen und trägt dazu bei den unmittelbaren Strombedarf zu decken. Eine Zwischenspeicherung des Stroms ist technisch möglich, wirtschaftlich jedoch fragwürdig.

§ 2 Fördervoraussetzungen

(1) Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie örtliche eigetragene Vereine (e. V.), die in der Stadt Maxhütte-Haidhof ihren (Hauptwohn-)Sitz haben. Die Anlage kann sowohl für eigene Immobilien (selbstbewohntes Eigentum) als auch für Mietobjekte (Mieter) angeschafft werden, jedoch nicht von beiden Parteien für dieselbe Einheit.

(2) Die gesetzlichen Vorschriften und Normen sind einzuhalten.

(3) Eine Kombination mit Mitteln anderer Förderprogramme ist zulässig. Die Bestimmungen des jeweiligen Förderprogramms sind zu beachten.

(4) Eine Kombination mit Mitteln anderer Förderprogramme der Stadt Maxhütte-Haidhof ist unzulässig (z. B. Richtlinie für Vereinsförderung).

(5) Zur Auszahlung der Förderung müssen der vollständig ausgefüllte Förderantrag sowie die Original-Anschaffungsrechnung bei der Stadt Maxhütte-Haidhof vorliegen.

(6) Die Auszahlung der Förderung ist an das laufende Haushaltsjahr gebunden. Die vollständigen Unterlagen müssen im Jahr der Rechnungsausstellung eingereicht werden.

(7) Die Förderung wird nur einmalig je Einheit und Nutzer gewährt.

§ 3 Art der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Dieser wird auf das angegebene Konto im Förderantrag überwiesen. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

§ 4 Höhe der Förderung

Die gewährte Förderung beträgt 10 % des eingereichten Rechnungsbetrages, jedoch maximal 100,00 € pro Antrag. Beschluss des Stadtrates vom 09.02.2023

§ 5 Verfahren

(1) Zur Stellung eines Förderantrags ist das Formular „Förderantrag Stecker-Solaranlagen“ der Stadt Maxhütte-Haidhof zu verwenden. Die Förderanträge können ausschließlich bei der Stadt Maxhütte-Haidhof (Regensburger Straße 18, 93142 Maxhütte-Haidhof) eingereicht werden.

(2) Zur Auszahlung der Fördermittel muss das Formular „Auszahlungsantrag Stecker-Solaranlagen“ mit allen notwendigen Anlagen (Original-Anschaffungsrechnung) bei der Stadt vorliegen.

(3) Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach dem „Windhundprinzip“. Die Anträge werden nach ihrem Eingang durch Eingangsstempel/E-Mail-Eingang bearbeitet und geprüft. Sollten mehrere Anträge gleichzeitig eingehen und ist eine Feststellung der Reihenfolge erforderlich, so entscheidet das Losverfahren.

(4) Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach abgeschlossener Prüfung des Förderantrags. Bei Ausschöpfung der Jahresfördersumme werden keine Fördermittel mehr ausbezahlt. Anträge werden nicht auf das nächste Haushaltsjahr übertragen.

§ 6 Sonstiges

(1) Die Antragsstellung ist ab dem 01.04.2023 möglich. Für die Jahre 2024 – 2027 ist eine Antragsstellung bereits ab dem 01.01. des jeweiligen Jahres möglich. Förderanträge müssen bis spätestens 31.12. des jeweiligen Jahres eingereicht werden.

(2) Die Stadt Maxhütte-Haidhof behält sich die Änderung dieser Richtlinie vor und ist berechtigt, den Fördersatz und das Fördervolumen zu ändern, wenn die Haushalts- und Finanzlage dies notwendig machen.

(3) Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Förderung! Sofern die für das Förderprogramm vorgesehenen Haushaltsmittel erschöpft sind, wird das Förderprogramm bis zum jeweiligen Jahresende ausgesetzt.

28.02.2023 
Quelle: Stadt Maxhütte-Haidhof, Katharina Bauer