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Zusatzinformationen
20.02.2025

Übung von NATO-Land- und Luftstreitkräften

Die US Armee 7th Army Training Command führt in der Zeit von 22. Februar 2025 bis 23. März 2025 eine Gefechtsübung durch. Bezeichnung: „Allied Spirit 25“

Übungsraum:

Die Übung findet sowohl in militärischen Liegenschaften als auch im freien Gelände statt. Betroffen sind im Landkreis Schwandorf die Gemeinden:

Markt Bruck i. d. OPf., Stadt Burglengenfeld, Gemeinde Fensterbach, Stadt Maxhütte-Haidhof, Stadt Nabburg, Stadt Nittenau, Markt Wernberg-Köblitz, Stadt Pfreimd, Gemeinde Schmidgaden, Stadt Schwandorf, Markt Schwarzenfeld, Gemeinde Steinberg am See, Gemeinde Stulln, Stadt Teublitz, Gemeinde Wackersdorf.

Im Rahmen des Manövers finden Außenlandungen mit Einsatz von Manövermunition, Pyrotechnik, Nebelmunition und Kraft- und Schmierstoffe statt. Im Rahmen der Übung sind auch Nachtübungen geplant. Voraussichtliche Ballungsräume und Straßen mit mehr als verkehrsüblicher Benutzung sind nicht gemeldet. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten im Übungsraum in dieser Zeit entsprechend vorsichtig zu fahren und auf verkehrsregelnde Hinweise zu achten. Die Bevölkerung wird gebeten, sich von Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten. Auf die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergleichen) ausgehenden Gefahren wird ausdrücklich warnend hingewiesen. Unbefugter Umgang mit Sprengmitteln kann nach dem Waffengesetz und dem Sprengstoffgesetz strafrechtlich verfolgt werden. Übungsschäden sind innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung schriftlich bei der Gemeinde oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Schadensregulierungsstelle Regionalbüro Süd Nürnberg, Rudolfstraße 28-30, 90489 Nürnberg (Tel. 0911/99261-0) geltend zu machen. Einwendungen oder einschränkende Bedingungen gegen diese Übung sind wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeitdirekt bei der Truppe anzumelden, ansonsten wird Fehlanzeige angenommen.

Schwandorf, 11. Dezember 2024 Landratsamt Schwandorf, Amtsblatt des Landkreises Schwandorf 2024, Nr. 28, Seite 9.


Quelle: Amtsblatt des Landkreises Schwandorf 2024, Nr. 28, S. 9