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13.09.2022

Geldspende aus Fundbüro an VHS überreicht

Wer einen Geldbetrag findet, ist verpflichtet, diesen ab einem Wert von mehr als 10 Euro ins Fundbüro oder zur Polizei zu bringen. Walter Reichenberger aus Maxhütte-Haidhof fand eine Geldbörse mit 166,97 Euro Inhalt. Er gab die Börse samt Inhalt vorschriftsmäßig im Fundbüro im Rathaus in Maxhütte-Haidhof ab. Dort wurde die Fundsache ordnungsgemäß sechs Monate aufbewahrt. 

Nachdem sich kein Besitzer meldete, ging der Fund in den Besitz von Walter Reichenberger über. Er verzichtete aber auf seinen Anspruch und gab der Stadt Maxhütte-Haidhof den Auftrag, das Geld für einen wohltätigen Zweck zu spenden. Dies wurde nun in die Wege geleitet: Die Geldspende ging an die Volkshochschule im Städtedreieck. Erster Bürgermeister Rudolf Seidl überreichte Petra Meier, Geschäftsführerin der VHS im Städtedreieck einen Spendenscheck in Höhe von 166,97 Euro. Das Geld wird dazu verwendet, um Lehr- und Lernmaterial für Deutschkurse, an denen aktuell viele ukrainische Mitbürgerinnen und -bürger teilnehmen, zu erwerben. Es ergeht ein herzliches Dankeschön an den Spender Walter Reichenberger.

Gut zu wissen:

Das Fundrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Laut § 965 BGB muss ein Finder seinen Fund unverzüglich melden – entweder dem Eigentümer oder, falls dieser ihm nicht bekannt ist, der zuständigen Behörde, etwa dem örtlichen Fundbüro oder einer Polizeidienststelle. Das gilt allerdings erst ab einem Sach- und Geldwert von mehr als zehn Euro.


Quelle: Stadt Maxhütte-Haidhof, Angelika Niedermeier