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Zusatzinformationen
06.06.2024

Standsicherheitsprüfung Grabsteine

Jährlich ereignen sich bundesweit ca. 100 Unfälle, welche auf lose Grabmale zurückzuführen sind. Zur Vermeidung solch teils tragischer Unfälle sind nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes die Friedhofsverwaltungen daher angehalten, mindestens einmal im Jahr nach der Frostperiode die Grabmale auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen.

Regelmäßig führen daher die Friedhofsträger Standsicherheitskontrollen von Grabmalen durch. Auf den städtischen Friedhöfen Leonberg und Pirkensee wird diese Standsicherheitsprüfung in der Woche vom 10.06. bis 14.06.2024 (KW 24) durchgeführt.

Warum bedarf es einer jährlichen Standsicherheitsprüfung?

Die Standsicherheitsprüfung, auch „Rüttelprobe“ genannt, ist keine Behördenwillkür, auch wenn sie oftmals den Unmut der Friedhofsbesucher hervorruft und hierbei Kritik laut wird. Sie dient der Verhütung von Unfällen, der Sicherheit der Friedhofsbesucher und somit auch der Sicherheit der Grabrechtsinhaber. Sie dient zudem der Beweisführung zur Standsicherheit des Grabmals und somit auch der Abwehr von Schadensersatzansprüchen. Jedes Jahr werden bei der Kontrolle lockere Grabmale festgestellt.

Weshalb kommt es überhaupt zur Lockerung oder zum Umstürzen von Grabmalen?

Die Ursachen sind vielfältig: Frost, starke Regenfälle, Senkungen durch Hohlräume, Aushebungen benachbarter Gräber sowie Einwirkungen des Wurzelwerkes von Bäumen und Sträucher können selbst bei sachgemäß aufgestellten Grabmalen die Standsicherheit beeinträchtigen.

Was geschieht bei der Überprüfung der Grabmale?

Die Standsicherheitsprüfung ist nach einem strengen Maßstab durchzuführen. Es genügt nicht eine bloße Inaugenscheinnahme der Grabmale. Die Schäden sind oftmals nicht ohne weiteres erkennbar. Grabmale müssen daher, wenn nicht ihre Beschaffenheit von vornherein eine Gefahr ausschließt, durch ein Drücken oder auf eine andere geeignete Weise daraufhin untersucht werden, ob sie sich bereits im Gefüge gelockert haben. Auf die Grabmale wird also Druck ausgeübt, es wird jedoch nicht gerüttelt. Der Begriff „Rüttelprobe“ ist somit schlichtweg falsch und technisch unzutreffend, wenn er auch immer wieder in Literatur, Medien und von den Gerichten verwendet wird. Denn wer rüttelt, gefährdet auch feststehende Grabmale. Die Überprüfung erfolgt daher mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät. Wird bei der Überprüfung die Standunsicherheit eines Grabmals festgestellt, muss der Friedhofsträger unverzüglich entsprechende Maßnahmen ergreifen. Bei den Grabmalen werden Zettel, die auf die Standunsicherheit aufmerksam machen hinterlassen. Zusätzlich werden die jeweiligen Grabbesitzer durch die Friedhofsverwaltung postalisch angeschrieben und um die Beseitigung der Gefahrenlage gebeten. Festgestellte Schäden wie auch deren Instandsetzung werden von der Verwaltung dokumentiert.

Die Friedhofsverwaltung der Stadt Maxhütte-Haidhof bittet daher die Grabrechtsinhaber um ihr Verständnis für die Maßnahme, welche der Sicherheit aller Friedhofsbesucher dient.


Quelle: Stadt Maxhütte-Haidhof, Eric Haslbeck