Information zur Sperrmüllsammlung 2025
Der Landkreis Schwandorf bietet in Zusammenarbeit mit den Abfuhrunternehmen auch im Jahr 2025 für seine Bürger wieder eine kostenlose Straßensperrmüllsammlung an. Derzeit laufen die Vorbereitungen, damit die Abfuhr flächendeckend erfolgen kann.
ACHTUNG: Jede Straße wird nur einmal angefahren!
Gesammelt werden Hausmüllgegenstände, die aufgrund ihrer Größe nicht in die Restmülltonne passen (z.B. Sofas, Sessel, Teppiche, Matratzen usw.). Als Schrott, der ebenfalls abgeholt wird, gelten Gegenstände aus Eisen wie z.B. Blechwannen, Dachrinnen und Fahrräder. Sperrige Gegenstände, die überwiegend aus Holz bestehen (z.B. Tische, Türen und andere Gegenstände aus Holz aus dem Innenbereich), werden getrennt von den übrigen Abfällen gesammelt. Es wird deshalb darum gebeten, die holzigen Abfälle separat von den übrigen Abfällen bereit zu stellen.
Das maximale Kantenmaß der bereitgestellten Gegenstände sollte 1,50 m nicht überschreiten.
Nicht zum Sperrmüll gehören Säcke und Kartonagen gefüllt mit Restmüll, Baustellenabfälle, Agrarfolien, Altreifen und Bauschutt.
Es wird auch deutlich darauf hingewiesen, dass Holz aus dem Außenbereich, wie z.B. Gartenzäune oder aus dem Abbruch von Scheunen, Hütten etc. nicht unter den Begriff sperrigen Hausmülls fällt und deshalb von der Sammlung ebenfalls ausgenommen ist. Problemabfälle wie Batterien, Leuchtstoffröhren, Lacke etc. können in einer separaten Problemmüllsammlung abgegeben werden.
Das Landratsamt bittet eindringlich darum, diese Sammelkriterien zu beachten.
Die zu entsorgenden Gegenstände sollen an einer für die Sammelfahrzeuge leicht erreichbaren Stelle gelagert werden. Die Bereitstellung soll möglichst erst am Abholtag ab 6.00 Uhr morgens (oder am Tag zuvor) erfolgen. Gegenstände die nicht mitgenommen werden dürfen, müssen vom Eigentümer zurück genommen und fachgerecht entsorgt werden.
Sperrgutabfuhrplan:
Maxhütte-Haidhof 19.05.2025 bis 03.06.2025
Abfuhrtermine Maxhütte-Haidhof
Die konkreten, ggf. nach Straßenzügen aufgeschlüsselten Tourenpläne und nähere Hinweise dazu, was in diesen Tagen zur Abholung bereitgestellt werden darf, werden folgen. Einen ersten Überblick bieten wir im Anhang zu dieser Pressemitteilung an. Fortlaufend aktualisierte Veröffentlichungen werden in die Landkreishomepage eingestellt und sind wohl auch in den jeweiligen Lokalteilen der Tageszeitungen zu erwarten.
Quelle: Landkreis Schwandorf