Änderungen bei der Beantragung von Ausweisdokumenten ab dem 1. Mai 2025
Ab dem 1. Mai 2025 treten bundesweit neue Regelungen für die Beantragung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass, eID-Karte) in Kraft. Gerne informieren wir frühzeitig über die Änderungen – insbesondere im Hinblick auf die kommende Ferien- und Urlaubszeit.
Jetzt Gültigkeit prüfen: Sind Ihre Ausweisdokumente noch aktuell?
Bitte beachten Sie: Kinderreisepässe werden nicht mehr verlängert. Stattdessen müssen Reisepässe beantragt werden, die eine längere Lieferzeit als Kinderrreisepässe haben.
Gerade vor Reisen und Urlauben ist es ratsam, rechtzeitig einen Blick in den Reisepass oder Personalausweis zu werfen. Wer eine Neuausstellung benötigt, sollte die aktuell gültigen Lieferzeiten und Kosten beachten:
- Reisepass
- Lieferzeit: 4-5 Wochen
- Unter 24 Jahren: 37,50 € (6 Jahre gültig)
- Ab 24 Jahren: 70,00 € (10 Jahre gültig)
- Personalausweis
- Lieferzeit: 2-3 Wochen
- Unter 24 Jahren: 22,80 € (6 Jahre gültig)
- Ab 24 Jahren: 37,00 € (10 Jahre gültig)
Das brauchen Sie zur Beantragung:
- Gültiges Ausweisdokument (zur Entwertung)
- Biometrisches Passfoto (Neuerungen siehe unten!)
- Bei Kindern zusätzlich: Zustimmungserklärung der Eltern und ggf. Geburtsurkunde
Neuerung ab 01.05.2025: Digitale Lichtbilder werden Pflicht
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale biometrische Lichtbilder verwendet werden. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder direkt in der Behörde oder elektronisch über einen zertifizierten Fotodienstleister (im Städtedreieck bspw. bei dm Drogeriemarkt).
Die Gebühr für die Lichtbilderstellung in der Behörde beträgt 6 Euro – unabhängig von der Anzahl der beantragten Dokumente.
Neuer Service ab Mai: Direktversand von Ausweisdokumenten
Ab Mai 2025 können Sie sich Ihre Ausweisdokumente auf Wunsch direkt nach Hause liefern lassen – gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 15 Euro.
Dabei gelten folgende Voraussetzungen:
- Persönliche Übergabe durch die Deutsche Post AG
- Identifikation bei Zustellung mit einem zweiten gültigen Ausweisdokument
- Nicht möglich ist dies für:
- Personalausweise bei Personen unter 16 Jahren
- Reisepässe bei Personen unter 18 Jahren
- Express-Bestellungen
- Wunschadressen oder Nebenwohnsitze
Wichtig zu wissen:
Der bisherige Ausweis wird bei Beantragung ungültig gemacht – führen Sie zur Zustellung also bitte ein zweites, gültiges Ausweisdokument mit (bspw. Reisepass; ein Führerschein ist kein Ausweisdokument).
Weitere Informationen und Unterstützung
Bei Fragen zur Beantragung, den neuen Lichtbild-Vorgaben oder dem Direktversand-Service stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerservices gerne zur Verfügung Diese erreichen Sie unter:
E-Mail: einwohnermeldeamt@maxhuette-haidhofteublitz.de
Telefon: 09471 / 9922-128 oder -129