Allgemeinverfügung: Nächtliche Inbetriebnahme von Mährobotern verboten
Im Amtsblatt Nr. 05/2026 vom 23.01.2026 wurde die Allgemeinverfügung der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Schwandorf zum Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern auf dem Gebiet des Landkreises Schwandorf bekanntgemacht. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Schwandorf in Kraft.
Die Verbotszeiten der Mähroboter orientieren sich an Sonnenauf- und -untergang. Der Betrieb von Mährobotern ist demnach während der Dämmerungs- und Nachtzeit nicht gestattet. Die Anordnung gilt von März bis November. Die genauen Zeiten kann man in der Allgemeinverfügung nachlesen.
Als Mähroboter gelten alle Serviceroboter, die selbsttätig (nicht ferngesteuert) eine vorgegebene (Rasen-)Fläche mähen können.
Grund der Allgemeinverfügung ist die deutlich rückläufige Zahl des Europäischen Igels laut der aktualisierten Roten Liste der Säugetiere. Es kommt immer häufiger zu schwersten Verletzungen oder Tod der Tiere, da diese dämmerungs- und nachtaktiv zu dieser Zeit Nahrung suchen. Igel flüchten nicht, wenn sie einen Mähroboter begegnen, sondern rollen sich zusammen. So können die rotierenden Messer der Geräte den Tieren massiv schaden.
Ziel der Verfügung ist der Schutz der Igel und anderen kleinen Wirbeltieren.
Die Allgemeinverfügung bzw. das Amtsblatt ist abrufbar auf der Homepage des Landkreises Schwandorf unter: Amtsblatt Nr. 05/2026
Für Fragen hierzu steht die Untere Naturschutzbehörde, Landratsamt Schwandorf zur Verfügung.
Quelle: Untere Naturschutzbehörde Landratsamt Schwandorf
