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Zusatzinformationen

Stadt Maxhütte-Haidhof: Gebühren, Beiträge und Steuern

Die Stadt Maxhütte-Haidhof erhebt folgende Gebühren, Beiträge und Steuern.

Gebühren

Grabnutzungsgebühr:

Die Grabnutzungsgebühr beträgt pro Jahr für:

eine Einzelgrabstätte für 30,00 Euro,
eine Kindergrabstätte für 19,00 Euro,  
eine Doppelgrabstätte für 46,00 Euro,
eine Urnenerdgrabstätte für 57,00 Euro,
eine Urnenerdgrabstätte mit Steinplatte für 75,00 Euro,
eine zusätzliche Urne im Erdgrab für 18,00 Euro.

Büchereigebühren:

(Gebührenhöhe pro Jahr)

  • für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren 15,00 EUR oder als monatliche Einzelgebühr 3,00 EUR,
  • für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren 5,00 EUR oder als monatliche Einzelgebühr 1,50 EUR,
  • Schüler (ab 16. Lebensjahr), Studenten, Besitzer von Ehrenamtskarten, von Jugendleiter/-in Cards, Inhaber des SAD-Passes und Hartz IV-Empfänger zahlen gegen Vorlage des gültigen Inhaberausweises oder entsprechenden Nachweises jeweils die Hälfte der entsprechenden Gebühr für die Dauer eines Jahres. Gegen erneuten Nachweis wird die Ermäßigung um jeweils ein Jahr verlängert.
  • Familienjahresgebühr (Ehepartner, eheähnliche Gemeinschaften, Alleinerziehende mit Kindern bis 16 Jahre im selben Haushalt) beträgt 23,00 EUR.

Beiträge

Härteausgleich für Straßenausbaubeiträge

 

Steuern

Realsteuer:

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

  • für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 370 v. H.
  • für die Grundstücke (B) 370 v. H.

2. Gewerbesteuer 380 v. H.

 

Hundesteuer:

Steuermaßstab und Steuersatz

Die Steuer beträgt

  • für den ersten Hund 40,00 EUR
  • für den zweiten Hund 50,00 EUR
  • für jeden weiteren Hund 60,00 EUR


  • für den ersten Kampfhund 600,00 EUR
  • für den zweiten Kampfhund 900,00 EUR
  • für jeden weiteren Kampfhund 1.200,00 EUR

Steuerfreiheit für Hundehalter:

Steuerfrei ist das Halten von Hunden,

  • die ausschließlich zur Erfüllung öffentlichen Aufgaben dienen,
  • des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-Samariterbundes, des Malteser-Hilfsdienstes, der Johanniter-Unfallhilfe, des Technischen Hilfswerks oder des Bundesluftschutzverbandes, die ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen obliegenden Aufgaben dienen,
  • die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind,
  • die zur Bewachung von Herden notwendig sind,
  • die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind,
  • die für Rettungshunde vorgesehene Prüfungen bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst zur Verfügung stehen und
  • Hunde in Tierhandlungen.
Quelle: Stadt Maxhütte-Haidhof