Isolierte Befreiung
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Hier finden Sie das Formular für die isolierte Befreiung: Antrag auf isolierte Befreiung
Mit einem Antrag auf eine „isolierte Befreiung“ kann von den Festsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplanes für genehmigungsfreie / verfahrensfreie Anlagen gemäß Art. 57 BayBO befreit werden.
Mit einem Antrag auf eine „isolierte Abweichung“ kann von einer örtlichen Bauvorschrift befreit werden.
Folgende Unterlagen sind in 3-facher Ausfertigung bei uns einzureichen:
- Antrag mit Beschreibung der erforderlichen Befreiung / Abweichung und Begründung
- Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:1000, maximal 6 Monate alt
- Bauzeichnung / Skizze Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Nachbarbeteiligung (siehe Antragsformular, Punkt 6)