Digitaler Bauantrag
Neue Bauantragsformulare ab 1. März 2024
Am 7. Februar 2024 wurden die aktualisierten Bauantragsformulare im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBl. 2024 Nr. 61) bekannt gemacht. Die Bekanntmachung tritt am 1. März 2024 in Kraft, so dass ab diesem Datum grundsätzlich die neuen Bauantragsformulare zu verwenden sind. Die alten Vordrucke mit Stand Februar 2021 können bis zum 1. April 2024 weiterverwendet werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass zwar alle Bauantragsformulare neu veröffentlicht wurden und damit ein neues Datum zum Stand des jeweiligen Formulars erhalten haben, manche Formulare aber ohne inhaltliche Änderung geblieben sind. Dies betrifft die Anlagen 3, 4, 6 und 7 jeweils mit Erläuterungen und die Anlagen 14 bis 16.
Anlage 3: Stellungnahme der Gemeinde
Anlage 4: Beseitigungsanzeige mit Erläuterungen
Anlage 6: Verantwortlicher Tragwerksplaner für die Bauausführung mit Erläuterungen
Anlage 7: Baubeginnsanzeige mit Erläuterungen
Anlage 14: Bescheinigung über die Einhaltung der festgelegten Grundfläche und Höhenlage
Anlage 15: Bescheinigung Baugrund
Anlage 16: Bescheinigung sicherheitstechnische Anlagen
Ab 1. März 2024 werden die überarbeiteten Formulare auf der Homepage des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr unter dem folgenden Link zur Verfügung gestellt werden: Bauantragsformulare - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (bayern.de) .
Zum 01.02.2023 wird landkreisweit der digitale Bauantrag bei den Städten und Gemeinden im Landkreis Schwandorf eingeführt. Bis auf wenige Ausnahmen müssen in Zukunft alle Bauanträge beim Landratsamt eingereicht werden.
Bauberatungen erhalten Sie selbstverständlich weiterhin bei uns in der Bauverwaltung (Herr Ludwig Berg, E-Mail: ludwig.berg@maxhuette-haidhof.de, 09471/3022-178).
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Landkreises Schwandorf unter der Rubrik Bürgerservice/Bauamt/Digitaler Bauantrag oder unter diesem Link.
Einreichung eins Antrages auf Vorbescheid (Bauvoranfrage) unter diesem Link.
Folgende Übersicht zeigt, welche Anträge wo einzureichen sind: LRA= Landratsamt
Antragsart |
Digital |
In Papierform einschl. Unterschriften |
Bauantrag einschl. Tektur- und Änderungsantrag |
LRA |
LRA |
Antrag auf Vorbescheid |
LRA |
LRA |
Antrag auf Teilbaugenehmigung |
LRA |
LRA |
Antrag auf isolierte Abweichung von Vorschriften der BayBO und auf Grund der BayBO erlassenen Vorschriften |
LRA |
LRA |
Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung |
LRA |
LRA |
Antrag auf Verlängerung eines Vorbescheides |
LRA |
LRA |
Antrag auf Abgrabungsgenehmigung (auch Vorbescheid, Teilabgrabungsgenehmigung, Baubeginnsanzeige Abgrabung) |
LRA |
LRA |
Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren |
LRA |
Gemeinde |
Antrag auf isolierte Ausnahme oder isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes, einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der BauNVO |
LRA |
Gemeinde |
Beseitigungsanzeige |
LRA |
Gemeinde und LRA |
Baubeginnsanzeige, Anzeige der Nutzungsaufnahme, Kriterienkatalog |
LRA |
LRA |
Anzeige der Nutzungsaufnahme |
LRA |
LRA |
Kriterienkatalog |
LRA |
LRA |
Quelle: Stadt Maxhütte-Haidhof, Ludwig Berg