Gleiserneuerung im Streckenabschnitt Maxhütte-Klardorf: lärmende Arbeiten nachts sowie sonn- und feiertags
Die DB InfraGO AG erneuert im Rahmen des Oberbauprogramms 2024 in der Zeit vom 03.-20.05.2024 Gleise im Streckenabschnitt Maxhütte-Klardorf. Somit wird es zu Lärmbelästigungen auch während der Nachtzeit und an Wochenenden kommen.
Zur Sicherung der Beschäftigten wird ein durch die Berufsgenossenschaft vorgegebenes automatisches Warnsystem eingesetzt. Ein Verzicht darauf ist nicht zulässig und somit in dem o.g. Zeitraum mit starken Immissionen zu rechnen.
Eine Genehmigung für Nacht- und Wochenendarbeiten ist nicht erforderlich, da es sich bei dieser Maßnahme um Arbeiten an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes im Sinne des § 7 Abs.1 Satz 2 der 32. BImSchV handelt, welche von den Betriebszeitbeschränkungen des § 7 Abs.1 Satz 1 der 32. BImSchV ausgenommen sind. Eine Genehmigungspflicht von Sonn- und Feiertagsarbeit existiert ebenfalls nicht, da nach Art. 2 Abs. 3 Nr. 1 FTG die Verbote nach Abs. 1 und 2 im Bereich der Deutschen Bahn nicht gelten.
Quelle: DB InfraGO AG, Martin Heilmann
