Gut zu wissen

Rechtliche Fragen

Nach der Rechtslage in Bayern sind Photovoltaik-Anlagen in, auf und an Dach- und Außenwandflächen zulässig. Auch im Falle der Verfahrensfreiheit der Photovoltaik-Anlagen ist noch zu beachten, dass öffentliche Belange die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage verbieten könnten. Hierzu gehören Vorschriften in einem Bebauungsplan, die Dachaufbauten verbieten, aber auch, wenn das Gebäude als Baudenkmal eingestuft ist bzw. die Dachfläche zu einem Gebäude in dessen Umfeld gehört.