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Zusatzinformationen

Digitaler Bauantrag

Zum 01.02.2023 wird landkreisweit der digitale Bauantrag bei den Städten und Gemeinden im Landkreis Schwandorf eingeführt. Bis auf wenige Ausnahmen müssen in Zukunft alle Bauanträge beim Landratsamt eingereicht werden.

Bauberatungen erhalten Sie selbstverständlich weiterhin bei uns in der Bauverwaltung (Herr Ludwig Berg, E-Mail: ludwig.berg@maxhuette-haidhof.de, 09471/3022-178).

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Landkreises Schwandorf unter der Rubrik Bürgerservice/Bauamt/Digitaler Bauantrag oder unter diesem Link



Einreichung eins Antrages auf Vorbescheid (Bauvoranfrage) unter diesem Link.

Folgende Übersicht zeigt, welche Anträge wo einzureichen sind: LRA= Landratsamt

Antragsart

Digital

In Papierform einschl. Unterschriften

Bauantrag einschl. Tektur- und Änderungsantrag

LRA

LRA

Antrag auf Vorbescheid

LRA

LRA

Antrag auf Teilbaugenehmigung

LRA

LRA

Antrag auf isolierte Abweichung von Vorschriften der BayBO und auf Grund der BayBO erlassenen Vorschriften

LRA

LRA

Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung

LRA

LRA

Antrag auf Verlängerung eines Vorbescheides

LRA

LRA

Antrag auf Abgrabungsgenehmigung (auch Vorbescheid, Teilabgrabungsgenehmigung, Baubeginnsanzeige Abgrabung)

LRA

LRA

Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren

LRA

Gemeinde

Antrag auf isolierte Ausnahme oder isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes, einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der BauNVO

LRA

Gemeinde

Beseitigungsanzeige

LRA

Gemeinde und LRA

Baubeginnsanzeige, Anzeige der Nutzungsaufnahme, Kriterienkatalog

LRA

LRA

Anzeige der Nutzungsaufnahme

LRA

LRA

Kriterienkatalog

LRA

LRA

24.01.2023 
Quelle: Stadt Maxhütte-Haidhof, Ludwig Berg