Direkt zu:
Zusatzinformationen

Sanierungsgebiet Hauptort Maxhütte

Es könnte ein einmaliges Projekt werden, über das der Stadtrat in der Sitzung am 10.10.2024 diskutierte: In Maxhütte-Haidhof soll ein Sanierungsgebiet geschaffen werden, um den Hauptort aufzuwerten – das sieht das integrierte städtebauliche  Entwicklungskonzepts (ISEK) so vor. Dafür musste jedoch eine Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes erlassen werden.

Da großer Wert auf die Beteiligung der Bürger gelegt wird, hat die Stadt in den Grenzen des potenziellen Sanierungsgebietes 3500 Fragebögen verteilt. Die Rücklaufquote lag bei ca. 26 Prozent. Das im Geltungsbereich des Satzungsvorschlages liegende Areal umfasst rund 171,5 Hektar. Die Grenzen ziehen sich grob entlang der August-Henkel Straße, der Regensburger Straße und der Bahnhofstraße.
Führt die Stadt Sanierungsmaßnahmen durch, gäbe es hohe Zuschüsse bis zu 80 Prozent. Die Bürger könnten steuerliche Anreize erwarten. Zusätzlich wird aktuell an einem kommunalen Förderprogramm für private Eigentümer gearbeitet. Für einen Sachvortrag zu dem nicht ganz einfachen Thema wurde in der Stadtratssitzung der Experte Jens Gerhardt-Strahl vom Büro Urban Management Systems in Leipzig per Video zugeschaltet. Laut ihm könnte das Projekt bayernweit einmalig sein und Geschichte schreiben. Er kenne
kein Projekt, „das die Problematik von Baugebieten aus den 50er und 60er Jahren so umfangreich aufnimmt wie Maxhütte-Haidhof.“
In einem Interview mit der Mittelbayerischen Zeitung schildert GerhardtStrahl diese Problematik wie folgt: In den Baugebieten der 50er und 60er Jahre würden die ursprünglichen Bewohner immer weniger werden. „Junge Familien fragen aber Wohnraum nach modernen Standards, beispielsweise im energetischen Bereich nach und erwarten auch eine entsprechende öffentliche Infrastruktur. Bietet man das nicht, entsteht Druck, neue Baugebiete zu schaffen. Mit der Sanierungssatzung kann man diese Problematik angehen.“ Der Experte konnte in seinem Sachvortrag in der Stadtratssitzung einige Fragen klären. Dem Stadtrat war es vor allem wichtig, dass die Öffentlichkeit über alles ausreichend informiert werde und Eigentümer und Betroffene Einfluss nehmen können.

Der Erlass der Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes für den Hauptort Maxhütte wurde vom Stadtrat einstimmig beschlossen – ob Maxhütte-Haidhof dadurch „Geschichte schreiben“ wird, wie Gerhardt-Strahl es voraussieht, wird sich in den folgenden Jahren zeigen.

Welche Vorteile sind mit dem Sanierungsgebiet verbunden?

Im Sanierungsgebiet haben Sie die Möglichkeit:

- einen Zuschuss für Modernisierungs-/Instandhaltungsmaßnahmen bzw. bauliche Veränderungen im Sinne des kommunalen Förderprogramms (wird derzeit ausgearbeitet) zu beantragen sowie

- entstehende Kosten für die Sanierung (Modernisierung/Instandhaltung) der Gebäude steuerlich abzuschreiben (vgl. § 7h EStG).

Hinweis: Diese Fördermöglichkeit ist nur auf die Sanierung von Bestandsgebäuden anwendbar, Neubauten sind nicht förderfähig.