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27.07.2026
Drohnennutzung
Die Nutzung von Drohnen (Unmanned Aircraft Systems – UAS) in Deutschland und damit auch in Bayern unterliegt den Regelungen der europäischen Drohnenverordnung sowie ergänzenden nationalen Vorschriften des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) und der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), insbesondere § 21h LuftVO. Aufgrund der steigenden Beliebtheit der Drohnen wurden in ganz Europa sichere Einheitsstandards eingeführt. Es sollen insbesondere der sichere Betrieb von Drohnen, der Schutz des Luftraums und der Schutz der Privatsphäre Dritter gewährleistet werden. Mit den nachfolgenden Hinweisen können Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten wesentlich dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Weiterlesen