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01.08.2023
Gefahrenzeichen Achtung
Rechtliche Hinweise – Was sollten Sie stets beachten? Allgemeines: • Das Entzünden und Betreiben von Feuerstellen wird vor allem in der Verordnung zur Verhütung von Bränden geregelt. • Diese Vorschriften gelten sowohl in der freien Natur, als auch innerhalb geschlossener Ortschaften. • Anmeldefrei sind nur Feuerstellen, die in gemauerten Vorrichtungen entzündet werden. Hierbei handelt es sich um geschlossene Feuerstellen (z.B. Brotbackofen). Im weiteren Sinn kann man auch die jetzt in Mode gekommenen „Feuerschalen“ oder „Terrassenöfen“ dazu zählen. • Gas- oder Holzkohlegrill müssen nicht gemeldet werden. • Alle sonstigen Feuer wie z.B. Lagerfeuer oder Feuer zur Bekämpfung des Borkenkäfers sind meldepflichtig. Weiterlesen