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Zusatzinformationen

Biotonne am Recyclinghof

Weiterer Baustein im Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises: Die Recyclinghöfe werden weiter verbessert. Der Gesetzgeber verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, ein flächendeckendes Sammelsystem für Küchenabfälle einzurichten.

Folgende Abfälle dürfen in die Biotonne am Recyclinghof: Speisereste, Obst- und Gemüsereste, Salat, Fallobst, Eierschalen, Kaffeefilter, Teebeutel, Schalen von Früchten und Nüssen, Kartoffel- und Zwiebelschalen, sonstige Pflanzenabfälle aus der Wohnung wie z. B. Zimmerpflanzen, Küchenfette oder kompostierbare Einstreu von Kleintieren. Sehr feuchtes Material kann in Küchentücher eingewickelt werden.

Nicht angenommen werden Garten- und Grüngutabfälle wie z. B. Laub, Rasenschnitt, Baum-, Stauden-, und Strauchschnitt, Rinden.

Der Landkreis setzt bei der Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf die aktive Mitarbeit seiner Bürger. Die Biotonne wird im Bringsystem eingeführt. Seit kurzem werden über eigene Container an den Recyclinghöfen bereits Hartkunststoffe separat erfasst und einer hochwertigen stofflichen Verwertung zugeführt. Nun kommt in einem weiteren Schritt die Biotonne an die Recyclinghöfe.

Bei einer Sortieranalyse seines Restmülls, die der Landkreis beim renommierten bifa-Umweltinstitut in Augsburg in Auftrag gegeben hatte, war festgestellt worden, dass sich nur 18,1 Prozent organische Abfälle in der Restmülltonne befinden. Dieser niedrige Wert spricht nach Überzeugung der Kreisverwaltung zum einen dafür, dass offensichtlich die Schwandorfer Landkreisbürger mit Lebensmitteln sehr verantwortungsbewusst umgehen und sich die Wegwerfmentalität in diesem Bereich in Grenzen hält. Außerdem hatte der Landkreis in der Vergangenheit seine Bürger stets zur Kompostierung auf dem eigenen Grundstück motiviert.

Die Eigenkompostierung wird lediglich ergänzt um die Möglichkeit, die organischen Küchenabfälle an den 24 Recyclinghöfen des Landkreises abzugeben. Mit dieser Lösung können in unserem ländlich strukturierten Landkreis die Bürger auch weiterhin selbst kompostieren, wenn sie dies wollen. Gleichzeitig kommt der Landkreis aber der Verpflichtung durch den Gesetzgeber nach. Auch die Möglichkeit, freiwillig gegen Gebühr von privaten Anbietern eine Biotonne für den eigenen Haushalt zu mieten, bleibt wie bisher erhalten.

Abgabe nur in speziellen Bioabfallbeuteln: Wichtig ist, dass die Abgabe an den Recyclinghöfen nur in Bioabfallbeuteln erfolgt, die der Landkreis seinen Bürgern kostenlos zur Verfügung stellt. Diese Beutel, die mit einem Aufdruck auch für das Personal an den Recyclinghöfen leicht zu identifizieren sind, werden ebenso wie die grauen und blauen Wertstoffsäcke von den Gemeindeverwaltungen ausgegeben. Mit dem Bioabfallbeutel wird sichergestellt, dass nur vollständig kompostierbare und biologisch abbaubare Beutel zum Sammelgut kommen. Außerdem gilt auch hier, dass die Anlieferung nur von privaten Haushalten in haushaltsüblichen Mengen erfolgen darf. Die Küchenabfälle werden in einer Kompostieranlage in der Region aufbereitet.

27.08.2015 
Quelle: Landratsamt Schwandorf