1. Steuern
- Gewerbesteuer: Hebesatz 320 %
- Grundsteuer A + B: Hebesatz je 300 %
- Hundesteuer:
1. Hund: 20 € / Jahr
2. Hund: 30 € / Jahr
ab 3. Hund: 40 € / Jahr
Kampfhunde Klasse 1 und 2 ab 500 € / Jahr
2. Gebühren
- 2.1 Wasser Grundgebühr ab 1 € / Monat + 7 % MwSt (1,07 €) (je nach Größe des Wasserzählers)
- 2.2 Kanal Schmutzwasser: 1,30 €/ m³
- 2.3 Friedhöfe (Leonberg, Pirkensee) Randeinzelgrab: 353,00 €, 15 Jahre
1,25 € / m³ + 7 % MwSt (1,34 €)
Oberflächenwasser: 0,22 €/ m²
Reiheneinzelgrab: 245,00 €, 15 Jahre
Sockelausstattung Einzelgrab: 106,00 €
Randdoppelgrab: 532,00 €, 15 Jahre
Reihendoppelgrab: 424,00 €, 15 Jahre
Sockelausstattung Doppelgrab: 158,00 €
Reihengrab für Kinder: 87,00 €, 10 Jahre
Urnengrab: 163,00 € 10 Jahre
Bei allen Gräbern + Bearbeitungsgebühren
3. Beiträge
- Wasser:
Grundstücksfläche:
Bei Neubauten: 1,49 € / m² + 7 % MwSt
Altanschließender vor 1998: 0,80 € / m² + 7 % MwSt
Bauplatz vor 1998: 0,60 € / m² + 7 % MwSt
Geschossfläche:
Bei Neubauten: 4,31 € / m² + 7 % MwSt
Altanschließender vor 1998: 2,61 € / m² + 7 % MwSt
Bauplatz vor 1998: 1,70 € / m² + 7 % MwSt
- Kanal
Grundstücksfläche:
Bei Neubauten: 1,51 € / m²
Altanschließender vor 1998: 0,83 € / m²
Bauplatz vor 1998: 0,68 € / m²Bei Neubauten: 9,71 € / m²
Altanschließender vor 1998: 6,17 € / m²
Bauplatz vor 1998: 3,54 € / m²
- Straße
Erschließung:
Bei der erstmaligen Herstellung von Straßen einschließlich ihrer Nebenanlagen werden die konkret angefallenen Kosten der Einzelmaßnahme auf die Anlieger aufgeteilt. Die Stadt übernimmt stets 10% der anfallenden Kosten. Maßstab für die Verteilung der Restkosten auf die Anlieger ist im Wesentlichen die Grundstücksgröße modifiziert um die Anzahl der tatsächlichen Vollgeschosse bzw. der möglichen Vollgeschosse bei unbebauten Grundstücken und in (Neu-)Baugebieten. Näheres hierzu in der Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge der Stadt Maxhütte-Haidhof.Straßenausbau:
Bei späterer Grunderneuerungen oder nachträglicher Verbesserung von Straßen einschließlich ihrer Nebenanlagen, werden die konkret angefallenen Kosten der Einzelmaßnahme auf die Anlieger aufgeteilt. Dieser Maßstab ist hier im Wesentlichen gleich dem Maßstab des Erschließungsbeitrages.Auf die Besonderheit, dass die Stadt bei Durchgangsstraßen und Hauptverkehrsstraßen wegen des höheren Allgemeinverkehrsanteil hier einen höheren Kostenanteil durch die Stadt übernommen wird.
Näheres hierzu in der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Maxhütte-Haidhof.
