Stadt erinnert an die Regeln im verkehrsberuhigten Bereich
Rücksichtnahme und Schrittgeschwindigkeit sind im verkehrsberuhigten Bereich entscheidend. In verkehrsberuhigten Bereichen gelten besondere Verkehrsregeln, die ein sicheres und rücksichtsvolles Miteinander ermöglichen sollen. Auf Bitten von Anwohnerinnen und Anwohnern nimmt die Stadt Maxhütte-Haidhof dies zum Anlass, nochmals auf die geltenden Vorschriften aufmerksam zu machen.
In den vergangenen Monaten haben die Beschwerden über die Missachtung der Verkehrsregeln in den sogenannten Spielstraßen zugenommen. Insbesondere zu hohe Geschwindigkeiten und falsch abgestellte Fahrzeuge sorgen immer wieder für Unmut und können zu gefährlichen Situationen führen.
Dabei ist die Regelung eindeutig: In einem verkehrsberuhigten Bereich dürfen Fahrzeuge nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Fußgänger dürfen die gesamte Straßenbreite nutzen und die Straße in ihrer ganzen Breite zum Gehen und Spielen verwenden. Insbesondere auf spielende Kinder ist besondere Rücksicht zu nehmen. Fußgänger und Fahrzeugführer dürfen sich weder gegenseitig gefährden noch unnötig behindern.
Auch beim Parken gelten klare Vorgaben. Fahrzeuge dürfen grundsätzlich nur auf den dafür gekennzeichneten Flächen abgestellt werden. Diese sind beispielsweise durch farbiges Pflaster oder entsprechende Markierungen erkennbar. Zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen darf auch außerhalb dieser Flächen kurz gehalten werden, sofern dadurch niemand behindert wird.
Wer einen verkehrsberuhigten Bereich verlässt, muss den übrigen Verkehrsteilnehmern Vorrang gewähren. Auch hier ist besondere Aufmerksamkeit gefragt.
„Ein verkehrsberuhigter Bereich soll ein Ort sein, an dem sich Kinder sicher bewegen und Anwohnerinnen und Anwohner ungestört aufhalten können. Das funktioniert allerdings nur, wenn sich alle an die Regeln halten und gegenseitig Rücksicht nehmen“, so die Stadtverwaltung.
Die Stadt Maxhütte-Haidhof appelliert daher an alle Verkehrsteilnehmer, die geltenden Vorschriften zu beachten und mit ihrem Verhalten zu einem sicheren und angenehmen Miteinander beizutragen.
