Stadtrat beschließt neue Kostensatzung - Inkrafttreten zum 1. September

Der Stadtrat der Stadt Maxhütte-Haidhof hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 23. Juli 2026, eine neue Fassung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis (Kostensatzung) beschlossen. Die neue Kostensatzung tritt zum 1. September 2026 in Kraft und ersetzt die bisher geltende Satzung aus dem Jahr 2003.

Mit der Neufassung wird das kommunale Kostenverzeichnis an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben angepasst und nach über 20 Jahren stellenweise angepasst. Die Satzung regelt die Gebühren für zahlreiche Amtshandlungen der Stadtverwaltung und legt damit entweder eine feste Gebühr oder einen Gebührenrahmen fest, indem sich je nach Aufwand des jeweiligen Sachverhalts im Einzelfall bei der Festsetzung der Gebühren bewegt werden muss.

In der Kostensatzung der Stadt Maxhütte-Haidhof wird die Umlage der Kosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt geregelt. Die Kosten setzen sich dabei aus den Auslagen, z.B. Portokosten, und den Gebühren aus dem als Anlage zur Kostensatzung beiliegendem Kostenverzeichnis zusammen. Der eigene Wirkungskreis einer Stadt bezieht sich auf die örtliche Gemeinschaft. Das Bundesverfassungsgericht beschreibt die Aufgaben als solche, „die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben“. Hierunter fallen z. B. Brand- und Katastrophenschutz, öffentlicher Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung, diverse soziale Aufgaben im Bereich der Jugendhilfe, öffentlicher Unterricht und/ oder die Erwachsenenbildung, Kultur- und Archivpflege oder die öffentliche Reinlichkeit. Im Gegensatz dazu sind Aufgaben, die von der Bundesrepublik Deutschland oder dem Freistaat Bayern an die Stadt übertragen werden, dem übertragenen Wirkungskreis zuzurechnen. Kosten in diesem Bereich wurden gesondert im Kostengesetz geregelt. Beispiele hierfür wären, das Einwohnermeldewesen, das Passwesen, das Standesamtswesen oder das Durchführen von Landtags-, Bundes-, oder Europawahlen. Auf diese Kosten hat die Stadt Maxhütte-Haidhof keinen Einfluss.

Hier geht es zur neuen Satzung: Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Maxhütte-Haidhof

Die Stadt Maxhütte-Haidhof reagiert mit dem Neuerlass der Kostensatzung auf diverse Gesetzesänderungen, neue Aufgaben für die Stadt oder die in den letzten 20 Jahren gestiegenen Kosten, die bei den verschiedenen Amtshandlungen anfallen.

24.08.2026 
Quelle: Simon Wazl, Stadt Maxhütte-Haidhof