Rücklastschriften kosten Geld
In letzter Zeit kam es leider vermehrt zu sogenannten Rücklastschriften (= Zurückholen abgebuchter Beträge), vor allem im Bereich der Grund- und Hundesteuer.
Da Rückbuchungen über die verschiedenen Banken jedoch in den meisten Fällen nicht gebührenfrei sind, berechnet die jeweilige Bank der Stadt Maxhütte-Haidhof daher Rücklastschriftgebühren. Es wird darauf hingewiesen, dass diese grundsätzlich von der Stadt an den entsprechenden Bürger (Verursacher der Gebühr) weitergegeben werden.
Sollte ein Grundsteuerobjekt zum Zeitpunkt der Abbuchung bereits verkauft worden sein, kann der Pflichtige erst nach Vorliegen des Finanzamt-Messbescheides (Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer) abgeändert werden. Leider dauert es in der Regel ab der Unterschrift des Kaufvertrages beim Notar mehrere Monate, bis die Stadt Maxhütte-Haidhof schlussendlich den Bescheid vom Finanzamt Schwandorf erhält.
Es wird nach dem Posteingang stets eine möglichst zeitnahe Bearbeitung der Vorgänge angestrebt, jedoch überschneidet sich die Einarbeitung manchmal mit den gesetzlich vorgegebenen Fälligkeiten und es erfolgt bedauerlicherweise noch eine Abbuchung bei den bisherigen Eigentümern. Sollten Sie also auf Ihrem Konto eine „falsche“ Abbuchung zur Grundsteuer bemerken, melden Sie sich bitte vorab telefonisch bei der Sachbearbeiterin Frau Nürnberger (09471/3022-153). Dort kann der jeweilige Vorgang aufgerufen und das weitere Vorgehen besprochen werden. Zu viel gezahlte Grundsteuer wird Ihnen wieder zurückerstattet (nach Maßgabe des Festsetzungsbescheides des Finanzamtes).
Gleiches gilt bei der Hundesteuer. Sollte sich die Bearbeitung der Abmeldung (betroffener Hund verstorben, verkauft, Wohnortwechsel etc.) mit der jährlichen Fälligkeit 01.04. überschneiden, lassen Sie bitte keinesfalls den Abbuchungsbetrag über die Bank zurückholen. Auch hier wird die Abmeldung rückwirkend zum Abmeldedatum vorgenommen und die zu viel gezahlte Hundesteuer erstattet.
Rücklastschriften verursachen Ihnen also zusätzliche Kosten, die durch eine vorherige Rücksprache mit der Stadtverwaltung vermieden werden können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Quelle: Stadt Maxhütte-Haidhof, Sabrina Nürnberger