Grundsteuerreform
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Kommunen und fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, z. B. für den Bau von Straßen und dient zum Beispiel der Finanzierung von Schulen und Kindertagesstätten.
Grund für die Neuregelung der Grundsteuer:
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Daher hat der Bayerische Landtag am 23.11.2021 für die Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt daher ab dem Jahr 2025 nicht mehr anhand des Werts eines Grundstücks, sondern anhand der jeweiligen Grundstücks- und Gebäudefläche.
Was bedeutet das für Sie?
Sofern Sie am 01.01.2022 (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjektes oder eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft in Bayern waren, sind Sie verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Hierzu werden Sie durch eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamt für Steuern im Frühjahr 2022 öffentlich aufgefordert.
Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten zum Stichtag 01.01.2022 maßgeblich.
Der weitere Ablauf ist größtenteils unverändert. Das Finanzamt Schwandorf stellt künftig anhand der Grundsteuererklärung den Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kommune. Gleichzeitig dazu erhalten alle Eigentümerinnen und Eigentümer vom Finanzamt einen Grundsteuermessbescheid über die getroffene Feststellung. Die Stadt Maxhütte-Haidhof multipliziert anschließend den vom Finanzamt mitgeteilten Messbetrag mit dem sogenannten Hebesatz, welcher von jeder Stadt bzw. Gemeinde selbst bestimmt wird.
Die zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentümerinnen und Eigentümern in einem Grundsteuerbescheid im Jahr 2024 von der Stadt mitgeteilt. Sie ist ab dem Jahr 2025 an die Stadt Maxhütte-Haidhof zu zahlen.
Wann und wie ist die Grundsteuerklärung einzureichen?
In der Zeit vom 01.07.2022 bis spätestens 30.04.2023 muss die Erklärung eingereicht werden.
Sie können diese elektronisch über das Portal ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben. Sollten Sie kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren, dies kann jedoch bis zu zwei Wochen dauern.
Sofern eine elektronische Abgabe für Sie nicht möglich ist, können Sie die Erklärung in Papierform einreichen. Die Vordrucke stehen ab dem 1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, im Finanzamt Schwandorf oder bei der Stadt Maxhütte-Haidhof zur Abholung im Rathaus zur Verfügung.
Die Erklärung kann selbstverständlich auch durch Ihre steuerliche Vertretung (Steuerberater/in) oder bevollmächtigte Personen erfolgen. Sie kann aber auch durch eine bevollmächtigte Person erstellt und abgegeben werden, allerdings muss hierfür eine neue Empfangsvollmacht in den dafür vorgesehenen Feldern der Grundsteuererklärung angezeigt werden.
Sollten Sie auch Grundvermögen oder Betriebe für Land- und Forstwirtschaft in anderen Bundesländern haben, gelten andere Regelungen für die Erklärungsabgabe als in Bayern. Informationen hierzu stehen unter www.grundsteuerreform.de zur Verfügung.
Weitere Informationen und Unterstützung:
Weitere Informationen und Videos zur Erstellung der Grundsteuererklärung sowie die wichtigsten Fragen zur Grundsteuer finden Sie online unter www.grundsteuer.bayern.de.
Für Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 8:00-18:00 Uhr und am Freitag von 8:00-16:00 Uhr auch telefonisch unter 089-30 70 00 77 erreichbar.
Da in Bayern rund 6,3 Mio. Feststellungen zu treffen sind, werden Sie gebeten, von Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Weiter werden Sie darauf hingewiesen, dass der vom Bayerischen Landesamt für Statistik geplante Zensus 2022 (Gebäude- und Wohnungszählung) und die Grundsteuerreform voneinander unabhängig sind. Weitere Informationen zum Zensus finden Sie unter www.statistik.bayern.de/statistik/zensus.