Bürgerhaushalt 2024 - Frist abgelaufen
Bürgerhaushalt in Maxhütte-Haidhof für das Jahr 2024- jetzt mitbestimmen!
„Bürgerhaushalt 2024- jetzt mitbestimmen!"
Informationen zum Bürgerhaushalt der Stadt Maxhütte-Haidhof 2024: Die Frist endete bereits am Freitag, 5. April 2024!
Was ist ein Bürgerhaushalt?
Bei einem Bürgerhaushalt kann die Bevölkerung Vorschläge zur Stadtgestaltung, der Verbesserung der Lebenssituation und dergleichen einreichen. Mit dem zur Verfügung gestellten Budget können solche Vorschläge zeitnah umgesetzt werden.
Was spricht für die Einführung eines Bürgerhaushalts?
- Förderung der demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger/Einwohner
- Steigerung des Interesses der Bürgerinnen und Bürger/Einwohner an der Stadtpolitik
- Rasche Umsetzung von nicht explizit im Haushalt genannten Maßnahmen
- Möglichkeit, sich an der Gestaltung der örtlichen Infrastruktur aktiv zu beteiligen
- Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger/Einwohner an öffentlichen Ausgaben
Was kann im Rahmen des Bürgerhaushalts vorgeschlagen werden?
Was geht nicht?
Der Bürgerhaushalt soll nur Maßnahmen berücksichtigen, die nicht schon in anderen städtischen Maßnahmen vorgesehen, bereits beauftragt oder geplant sind. Im Bürgerhaushalt können nur Vorschläge umgesetzt werden, für die die Stadt Maxhütte-Haidhof auch zuständig ist, z. B. für die sogenannten Pflichtaufgaben (Feuerschutz, Straßenbau usw.), innerörtliche Verkehrsmaßnahmen, Verschönerung des Stadtbildes, Erholungsmöglichkeiten oder Unterstützung von Vereinen.
Nicht zuständig ist die Stadt z. B. für die Einstellung von Personal an Grund- und Mittelschule und Sonderpädagogischem Förderzentrum sowie Kindertagesstätten, den Bau von Kreis-, Staats- und Bundesstraßen oder Strompreise.
Nicht förderfähig im Rahmen des Bürgerhaushalts sind auch z. B. Zuwendungen an einzelne Personen und Vereine.
Typische Beispiele für Vorschläge aus anderen Bürgerhaushalten sind der Bau von Spielplätzen, die Aufstellung von Mülleimern, die Aufstellung von Straßenbeleuchtungen, der Bau von Geh- und Wanderwegen, die Schaffung von Sitzgelegenheiten, Naturlehrpfad, Trimm-Dich-Pfad usw.
Wer kann sich am Bürgerhaushalt beteiligen? Um welche Summe geht es?
Vorschlagsberechtigt sind alle Bewohner der Stadt Maxhütte-Haidhof; die Anzahl der Vorschläge ist auf maximal drei Vorschläge begrenzt.
Wie wird der Bürgerhaushalt abgewickelt?
Phase 1
Einrichtung einer Internetseite auf der städtischen Homepage mit Informationen zum Bürgerhaushalt und Formblatt zur Meldung der Maßnahmen. Zusätzliche Verteilung des Formblattes im Mitteilungsblatt der Stadt an alle Haushalte im Gemeindegebiet.
Phase 2
Die für die Vorschläge zuständigen Fachämter werten die eingegangen Vorschläge aus und prüfen diese auf die Umsetzbarkeit. Die Prüfung der Umsetzbarkeit erfolgt nach folgenden Kriterien:
- Liegt die Umsetzung im Zuständigkeitsbereich der Stadt Maxhütte-Haidhof?
- Können die Vorschläge rechtlich und technisch umgesetzt werden?
- Wurde die Umsetzung der Vorschläge bereits beschlossen und im Haushalt eingeplant?
- Wieviel würde die Umsetzung der Vorschläge kosten?
- Liegt die Kostenschätzung im Rahmen des Budgets des Bürgerhaushalts?
Phase 3
Die umsetzbaren Vorschläge werden dem Finanzausschuss/Stadtrat zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Gelder für die Maßnahmen wurden bereits zusammen mit dem Haushalt vom Stadtrat verabschiedet.
Phase 4
Die Vorschläge und Ideen, die durch den Stadtrat angenommenen wurden, werden bekannt gegeben.
Sie können den nachfolgenden, hinterlegten Meldebogen per Post/per Fax oder per Mail einreichen: Bürgerhaushalt 2024, Meldebogen Stadt Maxhütte-Haidhof
Bitte beachten Sie, dass die Vorschläge bis Freitag, 5. April 2024 bei der Stadtverwaltung Maxhütte-Haidhof eingereicht sein müssen.
Datenschutzhinweise:
Mit der Unterschrift unter diese Datenschutzerklärung geben Sie Ihre Einwilligung, dass die Stadt Maxhütte-Haidhof die umseitig genannten personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) zum Zwecke der Abwicklung des Bürgerhaushaltes (Abgabe von Vorschlägen, eventuelle Rückfragen) erhebt, speichert und verarbeitet.
Die Einwilligung erfolgt auf freiwilliger Basis und ich kann sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ab Zugang der Widerrufserklärung dürfen meine Daten nicht weiter verarbeitet werden. Sie sind unverzüglich zu löschen. Durch den Widerruf meiner Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Die Widerrufserklärung kann durch persönliche Vorsprache, schriftlich oder per E-Mail erfolgen und ist zu richten an die Stadt Maxhütte-Haidhof, Regensburger Straße 18, 93142 Maxhütte-Haidhof, Telefon 09471/3022-151, E-Mail: buergerhaushalt@maxhuette-haidhof.de.
Die reguläre Löschung meiner oben genannten personenbezogenen Daten erfolgt mit der abschließenden Behandlung des Bürgerhaushalts in den städtischen Beschlussgremien.
Quelle: Stadt Maxhütte-Haidhof