13.11.2023

Öffentlichkeitsbeteiligung für Bürgerinnen und Bürger

...an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes (Runde 4). Das Eisenbahn-Bundesamt startet am 20. November 2023 die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Bis zum 2. Januar 2024 können sich alle
Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland an der Lärmaktionsplanung (Runde 4) beteiligen.

Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform auf der Internetseite laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet. In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung haben die Menschen die Möglichkeit, sich umfassend zum Entwurf des
Lärmaktionsplans (Runde 4) sowie zum Verfahren der Lärmaktionsplanung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zu äußern. Der Entwurf zum Lärmaktionsplan steht allen Interessierten auf der genannten Beteiligungsplattform zur Verfügung.
Eine Beteiligung ist für Bürgerinnen und Bürger ohne Anmeldung oder Registrierung möglich. Lediglich eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden. Jede Person kann sich nur einmal beteiligen. Weitere Informationen zur Teilnahme finden alle Interessierten auf
laermaktionsplanung-schiene.de.

Sie können das Eisenbahn-Bundesamt unterstützen, indem Sie die Information den Bürgerinnen und Bürgern in Ihrer Kommune zur Verfügung stellen. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eisenbahn-Bundesamtes gern zur Seite.

Kontakt: 
Eisenbahn-Bundesamt
Referat 53 Umgebungslärmkartierung,
Lärmaktionsplanung und Geoinformation
Heinemannstraße 6
53175 Bonn

E-Mail: umgebungslaerm@eba.bund.de
Internet: laermaktionsplanung-schiene.de


Quelle: Eisenbahn-Bundesamt Referat 53 Umgebungslärmkartierung